13.02
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zunächst, Frau Präsidentin, bin ich gar nicht so unglücklich darüber, dass der Fernsehzuseher jetzt einmal den Machtrausch der Österreichischen Volkspartei erlebt (ironische Heiterkeit bei der ÖVP), wie wir das im Untersuchungsausschuss immer wieder, wenn wir mit der Österreichischen Volkspartei zusammensitzen, erleben. – Das zum Ersten.
Das Zweite ist: Der Redeschwall der Frau Bundesminister Bandion-Ortner war im geringeren Teil zur Sache, im geringeren Teil zum Gegenstand der Dringlichen Anfrage, wie sich sogar die Dringliche Anfrage der Frau Bundesminister Bandion-Ortner auf ein Konzept einer Dringlichen Anfrage bezogen hat, das ihr offensichtlich schon früher zugegangen ist, aber nicht auf die richtige Dringliche Anfrage. Aber das habe ich noch nicht releviert, das releviere ich jetzt.
Die Frau Minister Fekter hat überhaupt nicht zur Dringlichen gesprochen, sondern hat versucht, im Sinne der Österreichischen Volkspartei dieser als Parteifunktionärin Redezeit während der ORF-Sendezeit zu verschaffen, mit einem Redeschwall, der mit der Dringlichen nichts zu tun hat, aber mit dem klaren Ziel, schlicht und einfach damit zu verdrängen, dass über die Sache selbst gesprochen wird, nämlich über den Machtmissbrauch der Österreichischen Volkspartei, insbesondere unter ihrem Vorgänger Bundesminister Strasser (Bundesministerin Dr. Fekter: Der nicht stattgefunden hat! Bleiben Sie bei der Wahrheit!), was sie bis heute deckt.
Wir sollten herausarbeiten, dass Frau Bundesminister Fekter zu ihrer Ressortverantwortung, dass sie bis heute nichts unternommen hat, um diesen Machtmissbrauch abzustellen, nichts gesagt hat. (Bundesministerin Dr. Fekter: Ich kann nicht etwas abstellen, was es nicht gibt!) Das ist aber das Einzige, was den Bürger interessieren würde. Weil sie aber hier nicht im Untersuchungsausschuss ist, kann sie nicht mit den Sanktionsmöglichkeiten des Strafrechtes gezwungen werden, die Wahrheit zu sagen. Das ist der Unterschied zum Untersuchungsausschuss.
Deswegen muss die Frau Bundesminister vor den Untersuchungsausschuss! Dann ist mit diesem Redeschwall nichts mehr zu gewinnen, dann muss sie zur Sache sprechen. (Beifall und Bravorufe beim BZÖ sowie Beifall bei den Grünen und des Abg. Strache.)
13.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Kopf, bitte.
13.04
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Zum Ersten: Diese Dringliche Anfrage mit 47 Fragen tangiert größtenteils das Ressort des Justizministeriums (Abg. Öllinger: Da hat sie aber nicht geantwortet!), aber in einigen Fragen tangiert sie selbstverständlich – und jeder, der das nachliest, weiß das – den Grenzbereich zum BMI beziehungsweise sogar in einigen Fragen ganz konkret die Zuständigkeit des Innenministeriums. Und es ist doch nicht mehr als recht und billig, dass sich dann auch die Innenministerin im Rahmen der Geschäftsordnung und der ihr durch die Geschäftsordnung gegebenen Möglichkeiten hier zu Wort meldet, von den ihr zustehenden 10 Minuten ohnehin nur 7 Minuten nützt und versucht, ergänzend Aussagen zu diesen 47 Fragen zu treffen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Zum Zweiten, meine Damen und Herren: Kollegin Glawischnig hat vorhin um Ruhe gebeten während ihrer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung, und es war ruhig auf ihren Wunsch hin. Was aber im Vergleich dazu Ihre Fraktion aufgeführt hat, als die Frau Innenministerin gesprochen hat, das spottet jeder Beschreibung und ist dieses Hauses wirklich nicht würdig! (Beifall bei der ÖVP.)
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