Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 78

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allerdings nicht. Bei meinem Akt handelt es sich um ein Eilverfahren. Herr Kollege Amon hat gesagt, dass diese Eilverfahren notwendig sind. Es stimmt, auf dem Akt steht: dringend, eilig. Am 7. September wird das Ersuchen um meine Auslieferung per Boten „dringend“ losgeschickt. Das kommt dann am 28. Oktober im Parlament an. Da muss ich mich schon fragen: Ist der über Moskau zu Fuß gegangen, oder wie ist so et­was möglich?

Weiters möchte ich hier schon darauf hinweisen, dass es unglaublich ist, dass in Öster­reich die Medien über alle Unterlagen verfügen und jemand medial monatelang ge­schlachtet wird, während man als Betroffener überhaupt keine Unterlagen bekommt.

Ich habe größtes Vertrauen in die österreichische Staatsanwaltschaft. Mir konnte aller­dings nie der Akt gegeben werden. Jetzt, Gott sei Dank, stellt sich heraus, ihr werdet es alle sehen, dass all die Anschuldigungen, die gegen mich vorgebracht worden sind, haltlos, ja an den Haaren herbeigezogen sind. Ich möchte jetzt nicht näher darauf ein­gehen, nur eines: Zu der Zeit, zu der ich im Rahmen einer Parlamentsdelegation in Bhutan war, wofür es einige Zeugen gibt, wurden in meinem Namen E-Mails verfasst, und diese E-Mails sind im Akt.

Am 3. August schickte mein Rechtsanwalt mir ein E-Mail an die Parlamentsadresse, und dieses E-Mail landete am 16. August im Akt der Staatsanwaltschaft. Wie gesagt, die Anschuldigungen sind alle haltlos. Das kann ich jetzt alles leicht beweisen. Aller­dings sollte man in Zukunft schon darauf achten, dass man, wenn man ausliefert, dies sofort tut. Vor allem braucht es ja keine Auslieferung, wenn überhaupt kein politischer Zusammenhang gegeben ist. Da braucht es keine Auslieferung. Man sollte für diesen Fall endlich einmal klare Richtlinien schaffen und abstellen, dass gewisse Behörden sämtliche Medien mit dem Akteninhalt versorgen, nur der Betroffene bekommt ihn nicht. Diese mediale Hinrichtung ist ein Wahnsinn, überhaupt wenn man Familie und Kinder hat. Aber, wie gesagt, es wird sich alles herausstellen.

Ich habe weder je etwas unterschlagen, noch habe ich je irgendeinen Handel mit ir­gendwelcher gefälschter Markenware oder mit T-Shirts oder mit sonst etwas betrieben. Mit so etwas bin ich nicht in Verbindung zu bringen.

Heuer im Juni wurde bereits gegen mich ermittelt. Im Juni hat mich das Zollamt Inns­bruck angerufen und gefragt, ob sie in meinem Betrieb Nachschau halten dürfen. Da habe ich gesagt: Selbstverständlich. Ich habe immer gesagt, ich lege alles offen. Der Zoll hat natürlich nichts gefunden, hat den Akt geschlossen. Aber trotzdem kommt alles in die Öffentlichkeit, wird da medial breitgetreten, obwohl es sich bloß um Märchen handelt.

Da verstehe ich nicht, was Immunität bedeutet. Der Zoll, die Zollbehörde darf auf der einen Seite ermitteln, auf der anderen Seite, wenn ich zum Staatsanwalt gehe und höf­lich bitte, ob ich den Akt haben kann, damit ich nicht aus den Medien erfahre, was mir vorgeworfen wird, bekomme ich als Antwort: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich kann nicht einmal mit Ihnen reden. Das Einzige, was ich Ihnen bestätige – hat Dr. Apostol zu mir gesagt –, ist, seit 1984, seit dem Fall Androsch, hat es keine derarti­ge mediale Berichterstattung mehr gegeben wie bei Ihnen, und das aufgrund so dün­ner Beweise. Aber er hat zu seiner Verteidigung gesagt – und das glaube ich auch –, er habe nichts den Medien zugespielt.

Da würde ich schon bitten, dass man die Immunität entweder abschafft oder dass die Frau Bundesministerin die Staatsanwaltschaft anweist, wo der Ausschuss nicht be­müht werden muss, wenn ermittelt wird. Es kann doch nicht so sein, dass der Zoll er­mittelt und es auf der anderen Seite in der Behörde heißt: Ich kann nicht ermitteln, ich darf Ihnen nichts geben, ich darf mit Ihnen nicht sprechen! – Da gehören klare Richt­linien her.

 


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