Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 15

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Alle Parlamentsparteien bekannten sich 2007 einstimmig dazu, bis 2020 2 % des BIP für Universitäten und Fachhochschulen aufzuwenden. Am 24. September 2008 wurden im Nationalrat neuerlich Beschlüsse über den dazu notwenigen Budgetpfad gefasst und die Regierung aufgefordert, eine ausreichende Finanzierung der Universitäten sicherzustellen. Neben der weitgehenden Abschaffung der Studiengebühren wurden konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der universitären Ressourcen beschlossen. Diese Anträge warten immer noch auf die Umsetzung.

Das am BIP gemessene Hochschulbudget ist der wichtigste und aussagekräftigste Indikator für die Messung der Hochschulausgaben eines Landes. In Österreich stagnieren diese seit 2000 bei rund 1 %, sinken tendenziell sogar und liegen damit signifikant unter dem OECD-Schnitt. Vorbildnationen wie Finnland und Schweden geben ca. 1,7 % am BIP für ihre Hochschulen aus. Die im internationalen Vergleich offensichtliche Unterdotierung der Universitäten ist verbunden mit einer fehlenden Bil­dungsstrategie das wesentliche Hemmnis einer zukunftsweisenden Weiterentwicklung der österreichischen Bildungs- und Forschungspolitik: Zusammen mit dem Mangel an klaren Zielvorstellungen der Regierung über die Aufgaben von Universitäten und Fachhochschulen gerät Österreich zum europäischen Nachzügler.

Aufgrund der restriktiven Budgets wurden weiters über Jahre wichtige Professuren nicht nach besetzt, der Mangel an HochschullehrerInnen bedingt teils untragbare Betreuungsverhältnisse für Studierende und damit verbundene Qualitätseinbußen in der Lehre. Studienverzögerungen sind ein Resultat davon. Laut Universitätsbericht 2008 werden zwischen 2009 bis 2010 voraussichtlich 580 ProfessorInnenstellen auf­grund von Pensionierungen/Emeritierungen vakant – womit mehr als ein Viertel aller Stellen neu zu besetzen sind.

Seit Jahren kritisiert die OECD auch, dass Österreich zu wenig Studierende hat, wodurch unsere niedrigen AkademikerInnenquoten zumindest teilweise erklärbar sind. Eine große Belastung für viele Studierende und somit vielfach auch eine Begründung für „Drop out“-Raten ist die Notwendigkeit, neben dem Studium noch einer Erwerbs­tätigkeit nachgehen zu müssen. Zuletzt lag die Erwerbstätigkeitsquote von Stu­dierenden bei über 80 Prozent. Erwerbstätigkeit neben der Berufsausbildung führt oft zu Zeitverzögerungen im Studium und dadurch zum Verlust wichtiger Beihilfen. Weniger als 20 % der Studierenden in Österreich beziehen Studienbeihilfe. Eine Ver­besserung und Verbreiterung unseres Stipendiensystems ist daher dringend not­wendig.

Zahlreiche Universitätsstandorte klagen über Raumnot, Sanierungsbedarf und die Nichterfüllung von ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen. Von Seiten der Univer­sitätenkonferenz (UNIKO) wurden unter dem Titel „Großsanierungen“ die offenen Bau- und Sanierungsprojekte (Stand August 2009) mit einem Finanzierungsbedarf von 1,6 Milliarden Euro für die Errichtungskosten und zusätzlich 300 Millionen für Einrich­tungskosten erhoben.

Mit der Autonomie der Universitäten wurde von den Rektoren auch die Übernahme universitärer Liegenschaften gefordert. Das ursprüngliche Versprechen, diesem Wunsch zu entsprechen, wurde von der Regierung nicht eingelöst, die Universitäten zahlen jährliche Mieten in der Höhe von rund 200 Millionen Euro an die Bun­desimmobiliengesellschaft (BIG).

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite