Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 16

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Den Universitäten müssen noch heuer mindestens 200 Millionen Euro additiv zu Studiengebührenersatz, Kollektivvertrag und notwendigen Sanierungsmassnahmen zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollen 100 Millionen Euro aus dem Budget als Son­dermittel zugewiesen werden, damit umgehend 100 ProfessorInnenstellen nach­besetzt, 100 neue wissenschaftliche MitarbeiterInnen finanziert und einige der dring­lichsten Bau- und Sanierungsprojekte vorgezogen werden können.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, die zu einer 50%igen Mietreduktion durch die BIG führen und somit die universitären Budgets um weitere 100 Millionen Euro entlasten. Damit soll die dringend notwendige Ausweitung von Stipendien bzw. der Zahl der StudienbeihilfebezieherInnen auf EU-Niveau um­gesetzt werden. Ziel sollte schon nächstes Jahr die budgetäre Umsetzung des Finan­zierungspfades sein, wie ihn die UNIKO zur Zielerreichung der 2 % am BIP errechnet hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert, die Beschlüsse des Nationalrats vom 24. September 2008 betreffend die Finanzierung der Universitäten rasch umzusetzen:

1) Durch öffentliche und private Investitionen sollen die Budgets für den tertiären Bildungssektor ab dem Jahr 2009 bis spätestens 2020 auf 2 % des BIP erhöht werden – das sind jährliche Steigerungen von mindestens 200 Mio. Euro zusätzlich. Die Globalbudgetierung der Universitäten soll daher – im Vergleich mit dem Budget des Jahres 2008 – im Jahr 2009 um 200, im Jahr 2010 um 400, im Jahr 2011 um 600, im Jahr 2012 um 800 Mio. Euro erhöht werden.

Die Betreuungsrelationen von Lehrenden und Studierenden soll verbessert und neue attraktive Angebote für berufstätige StudentInnen, wie Teilzeitstudium und E-Learning, eingerichtet werden. Es sind Maßnahmen zu setzen, die die Qualität der Lehre und Forschung steigern sowie zu lange Studienzeiten und Drop out´s auf ein Minimum reduzieren. Zusätzlich ist die vollständige Finanzierung des ausverhandelten Kollektiv­vertrages für Universitätsbedienstete im Budget 2009 sicherzustellen. (891/A(E) XXIII. GP).

2) Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der Budgetplanung für die Bereitstellung von zusätzlichen 30 Mio. Euro jährlich in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 für Vorziehprofessuren und andere Hochschullehrer Sorge zu tragen. Diese zusätzlichen Mittel sollen schwerpunktmäßig den Universitäten zur Verfügung gestellt werden, die vom Wegfall der Zugangsbeschränkungen betroffen sind. (448/UEA XXIII. GP).

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieses Antrags unter Verweis auf § 74a GOG iVm § 93 Abs. 2 GOG verlangt.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile nun Frau Klubvorsitzender Dr. Glawischnig-Piesczek als Antragstellerin zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 47a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


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