Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 59

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Ziel einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung des österreichischen Hochschul­we­sens muss es sein, vorrangig die Rahmenbedingungen für die Studierenden weiter zu verbessern sowie die StudienabbrecherInnenquote zu verringern und die Zahl der Absolvent/innen konsequent anzuheben, um damit das Bildungsniveau der öster­reichi­schen Bevölkerung und der Erwerbstätigen langfristig zu erhöhen. Es gilt daher, die Qualität von Lehre und Forschung weiterhin abzusichern, die Betreuungsrelationen zu verbessern um damit einen zügigen Studienfortgang zu ermöglichen.

Ziel muss es daher sein, in den kommenden Jahren die Konkurrenzfähigkeit des öster­reichischen Hochschulwesens konsequent zu steigern und daher die Investitionen für den tertiären Bildungssektor schrittweise durch öffentliche und private Investitionen auf 2 % des BIP bis 2020 anzuheben.

Ein erster Schritt zur Verbesserung der Studienbedingungen ist die Bereitstellung von 34 Mio. € aus dem Budget des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (Reserve gemäß § 12 Abs.5 UG 2002). Diesbezüglich sind die Rektoren der betrof­fenen Universitäten und jeweiligen Hochschüler/innenschaften aufgerufen gemeinsam zu klären, für welche Maßnahmen der Betrag zur Verfügung stehen soll. Gemeinsam mit den im Rahmen des Konjunkturpaketes II zur Verfügung gestellten Mitteln für die Gerätemodernisierung ebenfalls in der Höhe von 34 Mio. € stehen für die Jahre 2009 und 2010 nun 68 Mio. € zur Verbesserung der Situation an den österreichischen Universitäten zur Verfügung.

Zur konsequenten Weiterentwicklung des Österreichischen Hochschulraumes stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, Maßnahmen zu setzen, um eine zukunfts­orien­tierte und nachhaltige Weiterentwicklung des Österreichischen Hochschulraumes sicherzustellen, um sowohl die Qualität der Bildung und Ausbildung an den Univer­sitäten und die Rahmenbedingungen für Studierende zu verbessern als auch Wett­bewerbsfähigkeit der österreichischen Universitäten zu steigern. Auf Basis dessen und auf Basis der schrittweisen Umsetzung des 2 %-Zieles bis 2020 für den gesamten tertiären Bildungssektor wird die Bundesregierung ersucht, sofort Umsetzungs­maß­nahmen für das Gesamtkonzept zur Gestaltung des Österreichischen Hochschul­raumes einzuleiten und möglichst rasch vorzulegen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nationaler Kraftakt, 12 Punkte Plan für Österreichs Universitäten

1. Festhalten am Prinzip der forschungsgeleiteten Lehre, keine „Klassenzimmer­universität“

2. Freier Hochschulzugang ohne Zugangsbeschränkungen.

3. Oberstufenreform

4. Evaluierung der Tätigkeit des Universitätsmanagements mittels „Kunden“=Studieren­denbefragung

 


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