Es sind Maßnahmen zu setzen, die die Qualität der Lehre und Forschung steigern sowie zu lange Studienzeiten und Drop out´s auf ein Minimum reduzieren. Soweit der Beschluss des Nationalrates vor knappen 12 Monaten.
1. Festhalten am Prinzip der forschungsgeleiteten Lehre, keine „Klassenzimmeruniversität“
Die Akzentuierung der Einheit von Forschung und Lehre im posthumboldtschen Zeitalter stellt keine nostalgische Rückwendung, sondern die Grundlage für eine zeitgemäße Form der wissenschaftlichen Ausbildung dar, die einer zunehmend verwissenschaftlichten Berufsarbeit (auch außerhalb der Universität) in der globalen Wissensgesellschaft angemessen ist. Es unterscheidet der Grundsatz einer forschenden und verantwortlichen Grundhaltung bei der Vermittlung und dem Erwerb von Wissen in und durch die Lehre die universitäre Bildung von anderen Formen der Ausbildung und verleiht der Universität ihre Unverwechselbarkeit.
Das Bekenntnis zur Realisierung der Einheit von Forschung und Lehre gründet sowohl auf einem diskursiven Verständnis von Wissen und Prozessen der Wissensgenerierung als auch auf dem Gedanken des wechselseitigen Impetus, den die Forschung dem Fortschritt der Lehre und die Lehre der Entwicklung der Forschung bieten kann. „Die Lehre schließt unmittelbar an die Forschungsbereiche an und orientiert sich am wissenschaftlichen Diskurs. Demzufolge ist universitäre forschungsgeleitete Lehre stets in Entwicklung und für den Prozess der Wissensgenerierung von Bedeutung. In der universitären Lehre werden neue Erkenntnisse, Theorien, Modelle und Methoden fundiert vermittelt, kritisch hinterfragt und im Diskurs zwischen Studierenden und Lehrenden weiterentwickelt
Die Vermittlung einer forschenden Grundhaltung der Studierenden ist als Basis für die Gestaltung von forschungsgeleiteter Lehre aufzufassen. Daraus resultiert eine Fokussierung auf studentische Lernaktivitäten, die durch fragen- bzw. problemorientierte und kooperative Lernformen sowie auch durch die Integration von Studierenden in Forschungsaktivitäten vermittelt ist. Die forschungsgeleitete Lehre prägt das Lehr-/Lernkonzept, und damit die Beziehung zwischen Lehrenden und Studierenden.
(Brigitte Kossek, Center for Teaching and Learning / CTL, April 2009)
2. Freier Hochschulzugang ohne Zugangsbeschränkungen
Wir bedauern, dass Zugangsbeschränkungen offenbar EU-konform sind und scheinbar innerhalb der EU einen akzeptierten Weg darstellen. Die FPÖ ist die einzige Partei, die gegen diese Zugangsbeschränkung die hauptsächlich österreichische Studierwillige vom Studium ausschließt, auftritt.
Für uns Freiheitliche ist der freie Hochschulzugang ein unverzichtbarer Bestandteil des österreichischen Bildungswesens. Die Matura ist als alleinige Voraussetzung für ein Studium völlig ausreichend. Ausnahmen darf es nur für Kunst- oder Sportstudien geben, wo spezifische Voraussetzungen unabdingbar sind.
Die Curricula sind so zu gestalten, dass die Eignung und Berufung des Studierenden für das gewählte Studium bereits in den ersten Semestern überprüft wird, wobei es zu keine Studienverlängerung kommen darf. Zum Beispiel könnte es für das Medizinstudium ein zweisemestriges Pflichtpraktikum in der Kranken- und Altenpflege geben.
3. Oberstufenreform
Eine Oberstufenreform ist dringend notwendig, da die Maturanten vielfach nicht die notwendige Qualifizierung aufweisen, die sie befähigt, ein Universitätsstudium erfolgreich zu absolvieren.
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