Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 66

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Da die Hörsäle und Seminarräume bis zu fünf Monate pro Jahr ungenutzt leer stehen, ist zu prüfen, ob dieser Weg auch für Österreichs Universitäten gangbar und zielführend ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten sind der Auffassung, dass dem verstärkten Zustrom von Studierwilligen nicht mit dem von der Regierung bevorzugten Mittel der Zugangs­beschränkungen reagiert werden sollte, sondern unter anderem auch mit einer Offen­sive bei Sanierung und Neubau von Universitätsgebäuden Rechnung getragen werden muss. Auch die Qualität der Ausbildung an Österreichs Universitäten könnte durch diese Maßnahme enorm gesteigert werden.

12. Evaluierung des Bologna-Prozesses

Das BMWF hat auf seiner Homepage zum Bologna-Prozess unter anderem folgendes veröffentlicht:

Mit der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung im Mai 1999 durch die Regie­rungs­vertreter/-innen von 29 europäischen Ländern wurde einer der grundlegenden Reform­prozesse in der Geschichte des europäischen Hochschulwesens - der Bologna-Pro­zess - eingeleitet.

Das wesentliche und außergewöhnliche Element dieses Prozesses besteht darin, dass es sich um eine freiwillige Annäherung der Hochschulsysteme Europas handelt und nicht um ein verbindliches Vertragswerk.

Dadurch bleibt es den einzelnen Staaten überlassen, die Verwirklichung des visionär angedachten europäischen Raumes für höhere Bildung auf die nationalen Gege­benheiten abzustimmen, anstatt sie auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu be­schränken. Der internationale Trend bewegt sich in Richtung "Konkurrenz um Stu­dierende"; in diesem Kontext wird nur eine glaubhaft europäische Universität bestehen können.

Die Bologna-Erklärung hebt sich von anderen unverbindlich bleibenden Erklärungen durch die Definition klarer Ziele und einen vorgegebenen Zeitrahmen ab. Der Grad der Zielerreichung wird durch eine regelmäßige Bestandsaufnahme überprüft, wodurch ein positiver Rechtfertigungsdruck, der die nationale Umsetzung beschleunigt, entsteht.

Aus österreichischer Sicht hat der Bologna-Prozess wesentlich dazu beigetragen, die Europäisierung und Internationalisierung des tertiären Bildungssektors voranzutreiben. Österreichische Universitäten, Fachhochschulen und Akademien stehen in Konkurrenz zu anderen europäischen Anbietern, dies wird sich in Zukunft noch verstärken. Eine ausschließlich nationale Sicht ist überholt; es geht um die Stärkung der Wett­bewerbsfähigkeit der österreichischen Bildungseinrichtungen in Europa.

Es geht aber auch um die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen gegenüber dem amerikanischen und dem asiatischen Raum. Es ist deutlich geworden, dass Europa sowohl als Studienraum als auch als Forschungsraum nicht die Attraktivität besitzt, die wünschenswert wäre.

Einen zentralen Stellenwert nehmen die Bemühungen um die Beseitigung von Mo­bilitätshindernissen für Studierende, Lehrende und Forschende ein. Dies muß neben intensiven Bemühungen für den outgoing-Bereich eine ebensolche Anstrengung für den incoming-Bereich bedeuten. Die österreichischen Hochschulen profitieren min­destens ebenso vom Aufenthalt ausländischer Studierender, Lehrender und For­schender in Österreich wie vom Input jener, die Erfahrungen im Ausland sammeln.

Die größte Herausforderung ist wohl darin zu sehen, die Kluft zwischen den bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten und den realen Gegebenheiten zu verringern. Österreich hat auf gesetzlicher Ebene rasch reagiert: Mit der Novelle 1999 zum


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