Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 67

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Universitäts-Studiengesetz, dem Universitätsgesetz 2002, dem Fachhochschul-Stu­diengesetz 2002 und dem Hochschulgesetz 2005 wurde die Rechtsgrundlage für die Einführung von Bachelor- und Masterstudien, die Anwendung des ECTS, des Diplom­zusatzes (Diploma Supplement), die Einrichtung von gemeinsamen Studienpro­grammen verschiedener Universitäten/joint degree-Programmen und aufgewerteten PhD-ähnlichen Doktorats-Programmen geschaffen.

Es bestehen berechtigte Zweifel an der Erfüllung der oa. Erwartungen hinsichtlich Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Steigerung der nationalen und internationalen Mobilität der Studierenden. Daher fordern wir eine Evaluierung und wenn notwendig teilweise Aussetzung des Bologna-Prozesses. Die Überantwortung der Umsetzung in die Autonomie der Universitäten scheint uns ein gangbarer Weg zu sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

1) „An der forschungsgeleiteten Lehre als Prinzip ist durchgängig an allen Uni­versitäten, in allen Studienrichtungen und in allen Studienabschnitten festzuhalten. Die „Klassenzimmeruniversität“ wird abgelehnt.“

2) „Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Abschaffung aller Zugangsbeschränkungen sowie überlangen Studieneingangsphasen für österreichische Studierende bis 2012 zum Inhalt hat. Das politische Bildungsziel von 300.000 Studierenden, davon min­destens 75% Österreicher, soll bis 2015 erreicht werden können.“

3) „Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Oberstufenreform vorzulegen, um die Reifeprüfung wieder auf einen Qualitätsstandard zu heben, der den Maturanten die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Absolvierung eines Universitätsstudiums gibt.“

4) „Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Universitäten zu beauftragen, jährlich eine Evaluierung der Tätigkeit des Universitätsmanagements mittels „Kunden“= Stu­dierendenbefragung durchführen zu lassen.“

5) „Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen mit dem Ziel der Erreichung von 2% des BIP für den tertiären Bildungs­sektor bis zum Jahr 2015. Daraus soll eine Zurverfügungstellung von zusätzlich einer Milliarde Euro für Infrastruktur, Lehre und Forschung an den österreichischen Universitäten mit sichtbaren Verbesserungen für die Studierenden resultieren.“

6) „Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu setzen, damit bis 2015 das Ziel, 300.000 Studienplätze zu schaffen, erreicht werden kann.“

7) Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit in den Jahren 2010 bis 2015 jährlich 500 zusätzliche Stellen für Lehrpersonal (also gesamt 3.000 Stellen) an Österreichs Universitäten geschaffen werden können.“

8) „Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Erhebung an sämtlichen öster­reichischen Universitäten über die Nebentätigkeiten des Lehrpersonals vorzunehmen und dem Nationalrat einen Bericht bis Juni 2010 vorzulegen. Nebentätigkeiten, die zu Lasten der Lehrtätigkeit bzw. Betreuung der Studierenden gehen, sind befristet aus­zusetzen.“

9) „Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den österreichischen Universitäten in Verhandlung zur Adaptierung der Leistungsvereinbarungen zu treten mit dem Ziel, den


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