13.47
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Die Verbesserungen beziehungsweise Änderungen sind ja neben der Schaffung des gesetzlichen Grundlage für das Biopatent Monitoring Komitee unter anderem auch die kostengünstige und rasche Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit im Markenverfahren. Weiters wird auch die Gebührenstruktur verändert. Für Patente entfallen in den ersten fünf Jahren, für Marken in den ersten drei Jahren die Gebühren. Dies gilt auch weiterhin als innovationsfördernde Maßnahme.
Innovation fördern bringt mich zu einem weiteren Thema, und zwar zum COMET-Programm. Mich als steirische Abgeordnete freut es besonders, dass unter anderem ein K2-Zentrum, das ACIB in Graz, und auch das PCCL in Leoben entstehen. Vor allem für Leoben ist das auch eine Standortsicherung. In der Steiermark haben wir somit drei der fünf österreichischen K2-Zentren. Mit diesem Programm beweisen die Steiermark und Österreich unter anderem, wie Forschung und Entwicklung gefördert werden und wie wichtig uns Forschung und Technologie sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade auch in Zeiten der Krise ist es wichtig, die Forschungsausgaben nicht zu kürzen (Abg. Dr. Pirklhuber: Ja, das wäre tatsächlich wichtig!), sondern, wie es Bundesministerin Bures eindeutig beweist, Forschung und Technologie zu stärken, in weiterer Folge auch die Arbeitsplätze für die Menschen in unserem Land zu sichern und auszubauen und uns als Spitzenland der Forschung zu etablieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.48
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.48
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein erteiltes Patent räumt dem Inhaber eine Vielzahl von rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz seiner Erfindung ein. Dies umfasst sowohl die Möglichkeit, Behörden zum Einschreiten zu bewegen als auch auf zivilrechtlichem Wege seine Forderungen durchzusetzen.
Ich begrüße daher ausdrücklich den heute vorgelegten Entschließungsantrag zu einer Studie über die Vor- und Nachteile für Österreich und die Nutzer des Patentsystems durch den Beitritt zum Londoner Übereinkommen. Es ist in der Tat so – wie Frau Bundesministerin Bures bereits eindrucksvoll dargelegt hat –, dass Forschung, Entwicklung und Investitionen miteinander einhergehen wie kaum ein anderer Bereich in der Wirtschaft.
Ich möchte daher diese Gelegenheit auch dazu nützen, auf ein Problem hinzuweisen, das etwas über den europäischen Bereich, der ja recht gut geregelt ist, hinausgeht, nämlich auf den Missbrauch des Patentrechtes durch sogenannte Patent-Racketeers am Beispiel des Marktes Russland, ein Wachstumsmarkt ohne Frage, insbesondere im Hinblick auf den Baubereich. Hier gibt es Firmen, die an uns herangetreten sind, die dort recht gute Investitionsmöglichkeiten sehen, aber eben deshalb, weil sie mit Erfindungen dort auf dem Markt aufgetreten sind, große Investitionshemmnisse vorfinden, nämlich in der Form, dass ihre Erfindungen kopiert werden und dann als eigene Patente quasi als Auflagen den Firmen vorgelegt werden. Das heißt, sie haben dort große Probleme, selbst ihre eigenen Produkte zu vertreiben. Es fehlen hier rechtliche Voraussetzungen.
Ich meine, es ist wichtig, dass wir hier Möglichkeiten schaffen. Den Investoren wird dort erklärt, sie setzen sich zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen aus. Ferner wird ihnen gesagt, sie haben mit strafrechtlichen Sanktionen zu rechnen, wenn sie nicht so-
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