Diesem Anspruch wird die vorliegende Patentrechtsnovelle gerecht. Sie wird auch dem Ziel gerecht, den Aufholprozess der österreichischen Volkswirtschaft fortzusetzen. Österreich – das ist heute schon erwähnt worden – liegt auf dem sechsten Platz der innovativsten europäischen Volkswirtschaften. Dieser Aufholprozess soll weiter verstärkt werden hin zu einem absoluten europäischen Spitzenplatz.
Vor allem den Klein- und Mittelbetrieben, den KMUs, bringt die Neuregelung des Patentrechts entscheidende Vorteile durch die Befreiung von den Jahresgebühren in den ersten fünf Jahren bei den Patenten und für die ersten drei Jahre bei den Gebrauchsmustern. Dies entlastet finanziell, gibt zusätzliche Impulse und ist Anreiz für neue Innovationen. Wie bei der vorgezogenen Steuerreform dieses Jahres mit dem Innovationsscheck für Klein- und Mittelbetriebe bis zu 5 000 € beweist diese Bundesregierung auch hier ein weiteres Mal ihr Engagement für den Mittelstand, für die Klein- und Mittelbetriebe. Im Gegensatz zu anderen handelt die SPÖ, setzt die SPÖ um, stärkt die SPÖ wirkungsvoll den Mittelstand, die Klein- und Mittelbetriebe.
Etwas darf ich noch erwähnen, und zwar die letztes Wochenende stattgefundene „Lange Nacht der Forschung“. Diese fand in vielen Städten unserer Republik an 99 Standorten statt, 570 Projekte wurden präsentiert. Ich habe mir in Linz ein Bild davon machen und feststellen können, wie viele Junge sich sehr interessiert zeigten, und besonders beeindruckt hat mich die große Begeisterung der an diesen Projekten Beteiligten.
Abschließend, meine Damen und Herren: Forschung und Entwicklung hat den Menschen zu dienen. Ich bin sehr froh, dass sich auch das Institut des Lern- und Gedenkortes Hartheim diesen Fragen stellt, aktuell in der Zweiten Internationalen Hartheim Konferenz. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.45
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Franz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.45
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzesvorschlag beinhaltet wichtige Änderungen im Interesse der Rechtssicherheit. Gerade für das Biopatent Monitoring Komitee soll, wie wir schon gehört haben, eine gesetzliches Grundlage geschaffen, aber auch die Möglichkeiten sollen erweitert werden. Sollte Österreich dem Londoner Übereinkommen beitreten – und das ist ja beabsichtigt –, wird dafür die gesetzliche Vorsorge getroffen, die mit dem Wirksamwerden dieses Beitritts auch in Kraft treten soll. Ich bin überzeugt davon, dass es wichtig ist, diesem Abkommen beizutreten, wie Herr Kollege Bartenstein auch schon erwähnt hat.
Die Gebührenstruktur soll an die Erfordernisse der Wirtschaft angepasst werden, gleichzeitig aber auch kostensparend und innovationsfördernd wirken. Das geschieht dadurch, dass zu Beginn eine längere Gebührenfreistellung für Patente und Gebrauchsmuster gewährt wird, und zwar bei Patenten fünf Jahre, bei Gebrauchsmustern die ersten drei Jahre. In Zukunft können Recherchen und Gutachten zur Gänze über die Teilrechtsfähigkeit angeboten werden. Das ist ein wichtiger Beitrag, um noch flexibler auf die Wünsche der innovativen Wirtschaft eingehen zu können.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat positive Auswirkungen auf unseren Arbeitsmarkt und auf die Beschäftigung, und er trägt maßgeblich zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich bei. Deshalb ist es empfohlen, hier zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
13.47
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
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