Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 130

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mung geben, denn der Umweltsenat als Berufungsbehörde ist einfach wichtig. Die Mit­glieder üben ihre Tätigkeit – das muss man auch einmal erwähnen –nebenberuflich aus, sie sind unabhängig und weisungsfrei und im Augenblick noch auf sechs Jahre befristet von der Landesregierung beziehungsweise von den zuständigen Bundesmi­nistern und dem Bundespräsidenten ernannt worden.

Die Änderungen, die angedacht sind, nämlich diesen Umweltsenat zu einer dauerhaf­ten Einrichtung zu machen, entsprechen absolut einer Harmonisierung der organisier­ten Rechtsprechung und sind in der Sache und auch für die Umwelt einfach eine Not­wendigkeit.

Wenn man das Vorblatt und die Erläuterungen zu diesem Gesetz liest, muss man sa­gen, es gibt selten ein Gesetz, das so wenige negative Auswirkungen auf andere Mate­rien hat wie dieses. Es gibt keine negativen finanziellen Auswirkungen, es gibt keine Auswirkungen auf die Beschäftigungspolitik, es gibt keine Auswirkungen auf die Ver­waltungslasten für die Unternehmen – das ist sehr wichtig –, und es gibt – und das möchte ich jetzt für alle sogenannten genderwütigen in diesem Raum beziehungsweise für jene Leute, die dem Gendergedankengut sehr verhaftet sind, einbringen – auch kei­nerlei geschlechtsspezifische Auswirkungen durch diesen Senat. Das heißt, ein Abge­ordneter, der für die Umwelt steht, ein Abgeordneter, der in diesem System einfach für unsere Zukunft arbeiten will, muss diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.54.36

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist schon angesprochen worden: Der Umwelt­senat ist die zweite Prüfinstanz beim Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren. Und der Umweltsenat ist die Instanz in Österreich, die Umweltinteressen und BürgerInnen- und AnrainerInneninteressen auch wirklich unabhängig prüft.

Wenn wir dieses Gesetz heute nicht beschlössen, würde das bedeuten, dass der Um­weltsenat mit Ende dieses Jahres ausliefe, wegfiele, und das wäre eine Katastrophe für die österreichische Umweltpolitik. Wir werden daher zustimmen – dem Abände­rungsantrag aber nicht, da dieser erst vor Kurzem gekommen ist und wir daher die Vor­gangsweise kritisieren.

Ich habe schon erwähnt, Österreich hat kein eigenständiges Umweltministerium. Die erste Instanz im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren sind die Landesregierungen, und wie unabhängig die entscheiden, das erleben wir ja, zum Beispiel bei den vielen Bürgerinitiativen. Da gibt es oft Naheverhältnisse zu Projektwerbern, zu Industriellen, und die Entscheidungen laufen dort alles andere als unabhängig ab. Daher brauchen wir unbedingt eine unabhängige Prüfinstanz im UVP-Verfahren. (Beifall bei den Grünen.)

Die Umweltverträglichkeitsprüfung selbst heißt Umweltverträglichkeitsprüfung, ist aber so ausgestattet, dass die Wirtschaft ganz eindeutig im Vorteil ist. Wir erleben es in Ös­terreich: Es gibt einen Wildwuchs von Müllverbrennungsanlagen, obwohl wir gar nicht alle brauchen.

Es wird in der Steiermark in Voitsberg ein Kohlekraftwerk gebaut (Abg. Grosz: Das gibt es schon!), noch einmal in Betrieb genommen – in einem Feinstaubsanierungsgebiet, sodass unsere ohnehin desaströse Klimabilanz weiter verschlechtert wird! Da brau­chen wir eine unabhängige Behörde, die solche Projekte genau prüft. (Beifall bei den Grünen. Abg. Grosz: Vom Herrn Hirschmann von der ÖVP! ... ÖDK! Der macht das jetzt!)

 


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