Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 202

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pflegegesetz wird auch von uns unterstützt, weil wir begrüßen, dass es da zu einer Schaffung bundeseinheitlicher Regelungen kommt und auch weil es vor allem eine Aufwertung für die Pflegehelfer ist. Was uns besonders gefällt, sind auch die Fortbil­dungsqualifizierungen, wobei man hier schon insoweit auch einschränken muss, dass selbst die Vertreter der Koalitionsparteien im Ausschuss schon gesagt haben, dass das evaluiert werden muss. Das heißt, es ist wahrscheinlich hier schon ein bisschen noch ein Verbesserungsbedarf gegeben. Wir alle wissen – Sie wissen das genauso gut wie ich –, dass die Pflegeberufe Berufe der Zukunft sind und dass wir in der Zukunft noch einen viel, viel höheren Bedarf haben werden, als wir ihn jetzt haben.

Genau da zeigt sich aber sehr wohl ein Mangel bei den Pflegeberufen. Wenn Sie zum Beispiel auf der Homepage des AMS nachschauen, dann werden Sie sehen, dass in ganz wenigen Bundesländern überhaupt Kurse angeboten werden, die eine Ausbil­dung in diesem Bereich anbieten. Beim AMS Burgenland beispielsweise gibt es im nächsten Jahr einen einzigen Kurs für Heimhilfe in Jennersdorf. Da gibt es überhaupt nichts für Pflegehilfe. Da zeigt sich dann schon, dass wir gerade im Pflegebereich drin­gend eine Ausbildungsoffensive brauchen, und wir brauchen auch Möglichkeiten der Fortbildung. Wir begrüßen, dass das festgeschrieben ist, wir wollen aber auch gerne, dass Möglichkeiten zur Weiterbildung und Fortbildung auch wirklich gegeben werden.

Ein Punkt dabei sollte nicht vergessen werden, nämlich dass es sehr viele Frauen sind, die im Pflegebereich arbeiten. Genau darauf sollte Rücksicht genommen werden, näm­lich, dass die Fortbildungsmöglichkeiten, die Ausbildungsmöglichkeiten so gestaltet werden, dass auch Frauen die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen, das Ganze viel­leicht auch noch optimal neben einer Familie.

Wir sagen: Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, daher werden wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


18.58.47

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon von meinen VorrednerInnen ange­klungen, beinhaltet diese Gesetzesnovelle Anpassungen und Regelungen, die auch den Erfordernissen des praktischen Pflege- und Betreuungsalltages entsprechen. Es sind Anpassungen und Regelungen, denen auch wir zustimmen werden, weil sie drin­gend notwendig geworden sind.

Sie wissen ja, dass im Jahr 2004 erstmals die Harmonisierung der Sozialbetreuungs­berufe in diesem Parlament beschlossen wurde, im Jahr 2007 dann von allen Bundes­ländern ratifiziert wurde und hier eigentlich die richtigen Voraussetzungen auch für die pflegerischen Tätigkeiten, im Besonderen der Pflegehelfer geschaffen wurden.

Wir begrüßen es auch sehr, dass jene, die im Bereich der Behindertenarbeit tätig sind, nun auch gewisse Dinge in der Basisversorgung machen können und machen dürfen, aber dass alle eine qualifizierte Fortbildung verpflichtend machen müssen, damit auch wirklich die Qualität gesichert ist.

Wie gesagt, wir geben diesem Gesetz unsere Zustimmung, weil es fachlich richtig ist, weil es den praktischen Gegebenheiten entspricht. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte diese Debatte aber auch dazu zum Anlass nehmen, hier festzustellen, dass es nach wie vor keine nachhaltigen Antworten darauf gibt, dass wir mehr Lebenszeit zur Verfügung haben werden und dadurch auch Bedarf an mehr Betreuungspersonal,


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