Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 207

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zum einen geht es um die Aufsicht und Kontrolle sowie die Festschreibung einer Fort­bildungsverpflichtung im Bereich der Pflegehilfe. Für die professionelle Durchführung von Pflegemaßnahmen ist natürlich der gehobene Dienst für Gesundheits- und Kran­kenpflege, aber unter Aufsicht auch die Pflegehilfe verantwortlich. Es soll damit insge­samt ein flexiblerer Einsatz im Rahmen des jeweiligen Berufsbildes ermöglicht wer­den – das ist der Wunsch der Institutionen, auch der Organisationen, die in diesen Be­reichen tätig sind, vor allem im mobilen Bereich –, ohne – und das muss man dazusa­gen – den hohen Qualitätsstandard zu verringern.

PflegehelferInnen können derzeit nur unter Aufsicht von diplomiertem Personal bezie­hungsweise Ärzten Tätigkeiten durchführen. Eine begleitende, in regelmäßigen Inter­vallen auszuübende Kontrolle bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist meiner Meinung nach praxisnäher und wird mit dieser Novelle geschaffen.

Was sind diese Voraussetzungen und diese Rahmenbedingungen? – Erstens: der ent­sprechende Gesundheitszustand der zu pflegenden Person. Zweitens: eine begleiten­de Kontrolle, die ausschließlich schriftlich zu erfolgen hat und zu dokumentieren ist; weiters ein schriftlicher Pflegeplan durch den gehobenen Dienst; und ein Dienstverhält­nis ist natürlich auch Voraussetzung.

Zur Fortbildungsverpflichtung noch ganz kurz: Innerhalb von fünf Jahren sind 40 Stun­den Fortbildung über die neuesten Entwicklungen in der Pflege sowie eine Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu absolvieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus meiner Sicht insgesamt eine Vereinfa­chung und Erleichterung in der Praxis für die Pflegehilfe, vor allem im Sinne der betrof­fenen Menschen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.15.07

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Endlich ein Gesetz, dem man mit gutem Gewissen ohne Vorbehalte zustimmen kann. Die No­velle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, die wir jetzt besprechen, ist eindeu­tig ein Durchbruch bei der Betreuung von Menschen mit Behinderungen. Bis dato war es ja so, dass die Menschen, die in der Krankenbetreuung gearbeitet haben, beinahe mit einem Fuß im Kriminal waren.

In der Realität wird sich wahrscheinlich – das muss man ehrlich sagen – nicht viel än­dern, denn die Menschen, die heute, jetzt schon die Kranken betreuen unter Anleitung und Kontrolle eines qualifizierten Pflegedienstes, tun das ohne Rechtssicherheit und ohne Rechtskontrolle. Mit dem heutigen Gesetz schaffen wir hier eindeutig Rechtssi­cherheit.

Es ist vernünftig und tragfähig, diesen Beschluss zu fassen. Gesagt muss in diesem Zusammenhang auch einmal werden, dass Menschen, die sich für andere einsetzen, für bedürftige Mitmenschen einsetzen, dies oft unter einer wirklichen Bürde tun. Sie stellen ihre eigenen Bedürfnisse hintan. Diese Tatsache kann nicht hoch genug be­dankt werden. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Allerdings möchte ich noch eine Kleinigkeit doch kritisch einmahnen: Es ist in keinster Weise am Horizont der Gesundheitsreform ein Gesamtkonzept für Pflege ersichtlich. Wir haben jetzt mit diesem Gesetz einen kleinen Mosaikstein in der großen Materie, aber ein Gesamtkonzept betreffend Pflege ist nicht vorhanden. Wir blenden vollkom­men die demographischen Probleme der Zukunft aus, nämlich dass wir älter werden.


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite