Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 208

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Wir haben dazu nur den einen oder anderen Expertenentwurf vorliegen, aber keine konkrete, wie auch immer geartete Rechtsgrundlage.

Wie gesagt, ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, den wir gerne mittragen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig Letzter hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klikovits. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.17.34

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als einer, der tagtäglich mit diesem GuKG seine Arbeit verbringt, möchte ich mich zuerst einmal bei allen Frak­tionen bedanken, dass mit dieser Gesetzesnovelle wieder ein richtiger Schritt gesetzt wurde, hin zu mehr Praxisnähe und Absicherung von Qualität in der Pflege, die wir na­türlich ganz besonders hoch schätzen.

Ich teile fast alle Meinungen meiner Vorredner, was die Frage der zusätzlichen Ausbil­dungsmöglichkeiten für qualifiziertes Fachpersonal betrifft. Es fehlt uns tatsächlich das diplomierte Pflegepersonal. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt nicht die Tätigkeiten des diplomierten Pflegepersonals abwerten, indem wir die Tätigkeiten der Pflegehelfe­rInnen aufwerten, sondern wir schaffen sozusagen einen realistischen Zugang zu den tagtäglichen Gegebenheiten, die sich in der mobilen Hauskrankenpflege und in der Pflege insgesamt abspielen.

Auch im Behindertenbereich – er wurde schon angesprochen – kommen wir mit die­sem Gesetz der Realität relativ nahe.

Ich bin froh, dass wir mit dieser Novelle des GuKG, wie gesagt, mehr Rechtssicherheit für eine praxisnahe Pflege schaffen, die derzeit in Österreich, glaube ich, hervorragend organisiert und gehandhabt wird.

Was wir sicherlich brauchen, um mehr Menschen für diesen Beruf zu gewinnen, ist, den Pflegeberuf positiv zu bewerben, vor allem auch dadurch, dass wir zusätzliche An­reize für das Pflegepersonal schaffen. Denn nur mit Dank allein werden wir wenige mo­tivieren, diesen Beruf, in weiterer Folge eigentlich diese Berufung anzunehmen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass wir vor allem mit dieser Kom­petenzausweitung der PflegehelferInnen ein bisschen mehr Sicherheit und mehr Quali­tät für die Pflege in der Zukunft geschaffen haben.

19.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 403 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. (Rufe bei der ÖVP in Richtung FPÖ, deren Abgeordnete sich zunächst nicht von ihren Plätzen erheben –: Einstimmig! Wir haben gesagt, einstim­mig! Abg. Strache sowie in Folge die restlichen Abgeordneten der FPÖ erheben sich zur Abstimmung. Demonstrativer Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.) – Das ist ein­stimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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