Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 240

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21.12.10

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Wir diskutieren den Ausschussbericht über einen Ent­schließungsantrag des BZÖ betreffend Verstärkung der Kontrollen beim Transport von Hundewelpen, die teilweise illegal transportiert werden.

Grundsätzlich dürfen wir natürlich einmal feststellen, dass es uns sehr, sehr wichtig ist, dass die Transportbedingungen, die vorgegeben sind, die ja auch im Gesetz definiert sind, eingehalten werden, dass also dem Gesetz entsprochen wird. Trotzdem sollten wir uns, glaube ich, die drei Punkte, die in diesem Antrag gefordert werden, etwas nä­her anschauen.

Und da bin ich beim ersten Punkt: Erhöhung des Strafrahmens. Jedenfalls sind Strafen im Gesetz vorzusehen und auch auszusprechen. Im geltenden Gesetz ist das ja be­reits so verankert. Aber ich glaube, dass man da doch den Schwerpunkt darauf legen muss, dass die derzeitigen Strafrahmen ausgeschöpft werden und dass letztendlich auch die Verhältnismäßigkeit entsprechend gewahrt wird.

Der zweite Punkt, wozu der Herr Bundesminister aufgefordert wird, ist, die laut Bun­desgesetz über den Transport von Tieren und den damit zusammenhängenden Vor­gängen jährlich zu erarbeitenden Kontrollpläne an die aktuellen Erfordernisse anzupas­sen. Ich bin der Meinung, dass das der Herr Bundesminister ganz sicher machen wird und wir das nicht unbedingt in Form eines Antrages machen müssen. Davon bin ich überzeugt und vertraue dem Herrn Bundesminister.

Drittens: Wenn der Herr Bundesminister aufgefordert werden soll, einlangende Meldun­gen aus den Bundesländern und dem benachbarten Ausland zeitlich aktuell an die in Österreich diensthabenden Kontrollorgane weiterzuleiten, bin ich der Meinung, dass der Vollzug natürlich Ländersache ist. Da sind vor allem diejenigen Länder gefordert, die an die Oststaaten angrenzen (Abg. Dr. Pirklhuber: Tschechien!), sei es Niederös­terreich oder hauptsächlich das Burgenland, auch die Steiermark, im Vollzug entspre­chend tätig zu sein, weil eben dieser Verkehr hauptsächlich in Richtung Oststaaten oder aus den Oststaaten erfolgt.

Wir sind der Meinung, dass wir sehr wohl Aktivitäten setzen müssen. Der Tierschutz hört allerdings nicht an den Staatsgrenzen auf. Und darum haben wir uns dazu ent­schlossen, dass wir ein umfangreiches Forderungspaket in Richtung Europäische Uni­on ausarbeiten, das wir in der nächsten Zeit besprechen und auch beschließen sollten.

Jedenfalls setzen wir uns für einen praxisbezogenen Tierschutz ein, für einen Tier­schutz, der den Tieren entgegenkommt und damit indirekt auch den Menschen in un­serem Land zugute kommt.

Der gegenständliche Entschließungsantrag ist, glaube ich, nicht geeignet beziehungs­weise wesentlich verbesserungswürdig. Und deshalb lehnen wir den Antrag des BZÖ ab und stimmen dem Ausschussbericht zu. (Beifall bei der ÖVP.)

21.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort. 4 Minuten. – Bitte.

 


21.15.40

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ho­hes Haus! Als Erstes: Als Tierschutzsprecherin freue ich mich, dass es heute erstmals, seit ich hier im Hohen Haus bin, einen eigenen Tagesordnungspunkt zum Thema Tier­schutz gibt. Das war bis jetzt noch nie der Fall. Bisher mussten wir das immer irgend­wo anhängen, um Tierschutz auch thematisieren zu können. So gesehen freue ich mich, dass wir heute erstmals hier auch öffentlich über Tierschutz reden können. (Bei­fall bei den Grünen.)

 


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