fehlte komplett. Die vorschriftsmäßigen Pausen wurden von den Lenkern nicht eingehalten. Die Pferde waren nicht ordnungsgemäß fixiert, daher bestand enorme Verletzungsgefahr. Die lockeren Wände schlugen während der Fahrt auf die Schultern und Beine der Tiere. Viele Tiere waren viel zu kurz angebunden, sodass die Pferde weder ordentlich stehen noch liegen konnten.
Jänner 2008: Polnischer Kälbertransporter wurde in der Steiermark gestoppt:
Die steirische Exekutive stoppte einen Lkw auf der Südautobahn (A2) bei Gleisdorf, der lt. Amtstierärztin "gravierende Tierschutzmängel" aufwies. Die Transportdauer war bereits um 25 Stunden überschritten. Wasser und Futter standen nur ungenügend zur Verfügung und manche Tiere konnten bei der niedrigen Raumhöhe nicht aufrecht stehen, so die Polizei. Der Tiertransporter aus Polen war Richtung Italien unterwegs und wurde bei Gleisdorf (Bezirk Weiz) angehalten. 133 Kälber und 28 Mastrinder waren in drei Etagen auf dem Anhängerfahrzeug eingepfercht. Bedingt durch die Raumhöhe war ein aufrechtes Stehen der größeren Tiere unmöglich. Die Tiere leckten und saugten an den Lkw-Wänden, weil sie sehr durstig waren. Der Wassertank war leer und es wurde kein Futter mitgeführt. Der Temperaturschreiber zeigte bis zu minus 30° Celsius gefühlte Umgebungstemperatur – bedingt durch den Fahrtwind. Deshalb waren die Lidbindehäute der Tiere bereits gerötet und der Augenausfluss als hochgradig einzustufen. Ein vorgeschriebenes Alarmsystem bei Erreichen der Mindesttemperatur von null Grad war nicht vorhanden. Manche der Kälber waren durch die Strapazen nicht mehr fähig zu stehen, sie waren hochgradig geschwächt und völlig apathisch. Eines der Kälber war erst 13 Tage alt. Die rund 160 Kälber und Rinder wurden in der Notversorgungsstelle Spielfeld abgeladen.
Die Liste der eklatanten Missstände könnte schier endlos fortgesetzt werden. Die von der EU-Verordnung 1/2005 über den Schutz der Tiere beim Transport vorgeschriebene Ausstattung mit Navigationssystemen ab dem 1. Jänner 2009 macht auch eine EU-weit einheitliche Vorschrift für die technische Ausgestaltung der Navigationssysteme erforderlich. Daneben ist es wichtig, die gesammelten Daten zugänglich zu machen. Hierfür ist die Errichtung einer zentralen Datenbank, an welche die dokumentierten Daten weitergegeben werden und auf welche die zuständigen Behörden zugreifen können, unerlässlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass
1. die Transportzeit für Schlacht- und Zuchttiertransporte EU-weit auf maximal 8 Stunden begrenzt wird
2. ausreichend Tränke- und Labestationen sowie Notversorgungsstellen für kranke oder verletzte Tiere eingerichtet werden
3. die Exportsubventionen für Lebendtierexporte ausnahmslos abgeschafft werden (auch für Zuchttiere)
4. das Kontrollsystem verbessert wird durch die Entwicklung einer EU-weit einheitlichen technischen Ausgestaltung der Navigationssysteme
5. die Kontrolltätigkeit zu verbessern durch Einrichtung einer zentralen Datenbank, an welche die dokumentierten Daten weitergegeben werden und auf welche die zuständigen Behörden ständig zugreifen können.
*****
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite