Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 59

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Das Bundesgesetz, mit dem ein Pyrotechnikgesetz 2010 erlassen und das Sicherheits­polizeigesetz geändert wird (367 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (430 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 (Pyrotechnikgesetz 2010) wird in § 28 Abs. 1 nach dem Begriff „S2“ die Wortfolge „sowie von Anzündmitteln der Kategorie P2“ eingefügt.

2. In Art. 1 (Pyrotechnikgesetz 2010) entfällt in § 39 Abs. 3 das Wort „feierliche“.

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Das umfangreiche Gesetz hat das Ziel, die pyrotechnischen Gegenstände besser zu klassifizieren und entsprechende Rechtssicherheit zu schaffen. Das Gesetz ist wohl­durchdacht und wird, was am wichtigsten ist, die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen. Ich danke unserer Frau Bundesministerin und ihren zuständigen Referenten für die zeitgemäßen Regelungen des Pyrotechnikgesetzes.

Bei sportlichen Wettbewerben von regionaler, nationaler oder internationaler Bedeu­tung wird die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen nur durch den Ver­an­stalter beziehungsweise vom beauftragten Verantwortlichen oder von Pyrotechnikern erlaubt sein.

Wichtig ist uns, dass alles geordnet abläuft. Besondere Sicherheitsvorkehrungen sind gerade bei größeren Veranstaltungen wichtig. Gefahren dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Die 324 Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz in der abgelaufenen Bundes­ligasaison und zahlreiche Unfälle und Verletzungen bestätigen dies.

Nur ein Vorfall, der schon erwähnt wurde: Der Rapid-Tormann Georg Koch wurde am 24. August 2008 bei einem Fußballspiel durch einen Knallkörper so verletzt, dass er seine Karriere beenden musste.

Ich verstehe nicht, warum Herr Kollege Westenthaler in der Ausschusssitzung mit den klaren Regelungen für den Fußballbereich Probleme hatte. Mit dem heute von mir ein­gebrachten Abänderungsantrag haben wir wirklich eine praxistaugliche Regelung gefunden. (Abg. Ing. Westenthaler: Ist eh jetzt auch schon verboten!) Und als Mit­glieder dieses Hauses sollten wir uns nicht für Minderheiten einsetzen, die den Fuß­ballplatz zum Aggressionsabbau verwenden und mit ihrem Verhalten Menschen gefährden und bedrohen. Vielmehr sollten wir uns für Bedingungen einsetzen, unter denen es auch für Familien mit Kindern möglich ist, Sportveranstaltungen zu be­suchen, ohne dabei Angst vor einigen – um es höflich zu formulieren – Unruhestiftern haben zu müssen.

Spiel, Spaß und Atmosphäre – ja, aber in geordneten Bahnen und nicht auf Kosten anderer.

Apropos Fußball, meine Damen und Herren: Im gestrigen Fußballländerspiel Öster­reich gegen Spanien wurden uns unsere fußballerischen Fähigkeiten und Grenzen leider schmerzhaft aufgezeigt. Für viele Mitglieder des Hohen Hauses war es ein langer Abend hier im Plenarsaal des Nationalrates. Nicht so für Herrn Kollegen Westenthaler, der seine Arbeit im Hohen Haus offensichtlich vergessen hat (Abg. Ing. Westenthaler: Frag einmal deinen Kollegen Haubner! Wo war denn der Haubner?) und dafür den Abend im Fußballstadion genoss. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung ÖVP –: Die eigenen Leute von euch sind beim Match, und er geht heraus und ...!)

Herr Kollege Westenthaler, ich hoffe, Sie sind nicht mit dem Auto unterwegs gewesen und haben keinen Polizisten getroffen. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

 


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