Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 103

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich möchte einige Worte zu den Assyrern oder Aramäern sagen. 1960 waren es zumindest noch mehrere zehntausend Menschen, die als syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei gelebt haben, und heute sind es nach Informationen nur noch sehr, sehr wenige. Das heißt, sie wurden vertrieben und mussten flüchten.

Das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel ist eines der wenigen verbliebenen christ­lichen Zentren in der Türkei. Daher ist es auch ein solch großes Anliegen, dass den Assyrern oder Aramäern, wie der Bischof bittet, sie zu nennen, dieses Zentrum er­halten bleibt, weil sie nur dort in diesem Bereich ihren Glauben auch entsprechend ausleben und verbreiten können.

Ich habe eingangs schon gesagt, dass das ein einstimmiger Entschließungsantrag war, und ich möchte auch Herrn Bundesminister Spindelegger dafür danken, dass er – er hat es uns im Ausschuss schon gesagt, und wir alle können es immer wieder in den Medien lesen – bei all seinen Besuchen dieses Thema mit der Türkei angesprochen hat. Er hat uns im Rahmen einer Anfragebeantwortung – die Anfrage haben wir im April gestellt – auch mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft kürzlich berichtet hat, dass Abgeordnete der regierenden AKP-Fraktion derzeit im Auftrag von Minister­präsident Erdogan um eine einvernehmliche Lösung bemüht sind.

Wir begrüßen diese Schritte und sagen Ihnen, Herr Bundesminister, vielen, vielen Dank dafür, dass Sie diese Entschließungen immer wieder aufnehmen und auch ent­sprechend verfolgen.

Einige Worte noch zur Glaubens- und Gewissensfreiheit im Zusammenhang auch mit dem nicht rechtskräftigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das am 3. November 2009 gefällt wurde und das die Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern abspricht, und zwar insofern, als dem Urteil die Tendenz zugrunde liegt, Religiöses zurückzudrängen, weil die Präsenz religiöser Symbole breite Kritik ausgelöst hat.

Ich glaube, auch da müssen wir eine Lösung finden, dass wir Dinge, die bei uns in der Verfassung festgeschrieben sind, im Grundrecht festgeschrieben sind, auch weiterhin erhalten, dass wir auch weiterhin gegenüber dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unsere klare und auch völkerrechtliche Haltung vertreten, damit derartige Urteile nicht so ausufern, dass letztendlich dann die Glaubensfreiheit eigent­lich wieder eingeschränkt wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Dr. Plassnik. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.35.35

Abgeordnete Dr. Ursula Plassnik (ÖVP): Herr Präsident! Herr Außenminister! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich bitte ein paar Worte zur UNO-Sicherheitsrats­resolution 1894 sagen.

Wir erleben es ja immer wieder in den erschütternden Bildern, die über das Fernsehen zu uns kommen, wir sehen in Gaza, in Darfur, in Afghanistan, in Georgien immer wie­der vergleichbare Bilder: die Zivilbevölkerung, die unter bewaffneten Konflikten leidet.

Meine Damen und Herren, die Entwicklung ist in der Realität dramatisch. Das Rote Kreuz schätzt, dass im Ersten Weltkrieg 5 Prozent Zivilbevölkerung unter den Opfern waren, heute, so die Schätzungen des Roten Kreuzes, sind es 95 Prozent. Es besteht also dringender Handlungsbedarf.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite