Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 150

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hörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft diskriminiert werden. Eine Aushöhlung des Menschenrechts auf öffentliche Religionsausübung als mögliche Folge dieses Urteils könnte sich zudem negativ auf die Situation religiöser Minderheiten in anderen Ländern der Welt auswirken.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung bzw. der Bundeskanzler und die jeweils zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

1. weiterhin dahingehend zu wirken, dass die Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum und in öffentlichen Räumlichkeiten auch in Zukunft möglich ist und die Anbringung von Kreuzen in Schulklassen mit einer Mehrheit von SchülerInnen, die einer christlichen Konfession angehören, in Übereinstimmung mit der österreichischen Verfassungsordnung und den völkerrechtlichen Verpflichtungen gesichert ist;

2. gegenüber dem Europarat, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Haltung zu vertreten, dass die Wertungen, Kriterien und Schlussfolgerungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im gegenständlichen nicht rechtskräftigen Urteil über die diesem Gerichtshof zukommende Auslegung der Konvention weit hinausgehen und nicht dem Verständnis des im Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechts auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit entsprechen, zu dessen Gewährleistung sich Österreich durch den Beitritt zur EMRK verpflichtet hat;

3. in der Öffentlichkeit zu erläutern, dass das kritisierte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. Ich stelle die Uhr auf 3 Minuten. – Bitte.

 


16.19.32

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Meine VorrednerInnen haben sich schon sehr eingehend mit dem Außenpolitischen Bericht beschäftigt. Ich darf mich mit einem Punkt befassen, der heute auch zur Debatte steht, nämlich mit der Änderung des Konsulargebührengesetzes, und darf vier Punkte herausgreifen.

Zum einen kommt es zu einer sinnvollen Anpassung an das Gebührengesetz.

Zweitens erfolgt bei Amtshandlungen außerhalb der Dienstzeiten ein 50-prozentiger Aufschlag auf die jeweils zur Anwendung kommende Tarifgebühr. Ich begrüße diese Änderung sehr, da dies einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung hinsichtlich Kosten und Leistungen von Dienststellen darstellt.

Drittens: Es wird die Verpflichtung zum Auslagenersatz für Bürger nach Befreiungs­aktivitäten im Ausland durch österreichische Behörden geregelt. Bei grob schuldhaftem Verhalten, zum Beispiel bei Missachtung von Reisewarnungen, beträgt diese Verpflich­tung maximal 50 000 € und bei fahrlässigem Verhalten, bei Verletzung der üblichen Sorgfaltspflicht maximal 10 000 €.

 


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