Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 199

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Sie ersehen können, wie wichtig oder unwichtig, wie Sie meinen, die Angabe der Mut­tersprache ist.

Ich habe hier die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern für die Volksschule in ausgewählten Gemeinden, und da sehe ich in Ebenthal in Kärnten eine Anmeldung von Kindern für die Volksschule mit einem Anteil von 2,2 Prozent an slowenischen Schülern; in Ferlach waren es 1,9 Prozent, in Neuhaus 5 Prozent. In diesen Gemein­den stehen überall zweisprachige Ortstafeln, die aber erst bei 10 Prozent Bevölke­rungsanteil angebracht werden müssen.

Meine Damen und Herren, schaffen wir klare Regelungen in Bezug auf die Sprach­erhebung, in Bezug auf die Ortstafelerstellung! Nehmen Sie sich ein Beispiel an diesen Gemeinden, wo das nicht funktioniert, und denken wir über eine Neuregelung dieser Gesetzesmaterie nach! – Danke. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

19.05

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz, das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister, das Bundesstatistikgesetz und das E-Government-Gesetz geändert werden in 419 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Molterer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich des eben erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages vor.

Ich werde daher zunächst über den Zusatzantrag, dann über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Molterer, Kolleginnen und Kollegen ent­sprechend dem Verlangen auf getrennte Abstimmung und schließlich über die rest­lichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen daher sogleich zur getrennten Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung einer neuen Z 11a in Art. 3.

Wer für diesen Zusatzantrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters kommen wir zur getrennten Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 3 Z 20.

Wer diesen Abänderungen beitritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

 


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