den Gemeinden als Verwaltungsregister – zu erweitern. Das Gebäude- und Wohnungsregister soll auch einer Nutzung für Verwaltungszwecke durch Länder und Bundesministerien zugeführt werden.
Weiters zeigte sich ein Ergänzungsbedarf mit den Daten der Energieausweise. Und da darf ich auf die Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verweisen. Es geht auch um die Beantwortung von bundes- beziehungsweise länderspezifischen energiepolitischen Fragestellungen.
Ich ersuche um Annahme dieser Gesetzesvorlagen. (Beifall bei der ÖVP.)
19.01
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin hiezu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
19.01
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte KollegInnen des Hohen Hauses! Ich möchte noch einmal ganz kurz auf den Antrag der Abgeordneten Königshofer und Stefan zurückkommen, bei dem es um die Erhebung der Muttersprache geht. Wir haben diesen Antrag im Ausschuss aus fünf Gründen abgelehnt, und diese möchte ich kurz erläutern.
Die Erhebung der Muttersprache war im Volkszählungsgesetz bis zum Inkrafttreten des Registerzählungsgesetzes ohnehin möglich. Im Registerzählungsgesetz ist im § 1 Abs. 3 die Verordnung möglich, dass es zu einer Vollerhebung der Muttersprache kommt. FPÖ und BZÖ haben immer im Zusammenhang mit der Ortstafelfrage diese geheime Muttersprachenerhebung gefordert. Die geheime Muttersprachenerhebung wurde jedoch von den Volksgruppen und letztendlich auch von den anderen Parteien abgelehnt. Was noch dazukommt, ist, dass die Erhebung der Umgangssprache auch gar keine zwingende Volksgruppenzugehörigkeit definieren kann.
Ganz kurz zum Hintergrund: Es gab bereits einmal eine Erhebung der Muttersprache. Was ist passiert? – Das hat Kollege Prähauser schon gesagt. Es haben damals Wahlurnen gebrannt, und bis zur Abschaffung der Möglichkeit der geheimen Muttersprachenerhebung haben FPÖ und BZÖ in politischen Auseinandersetzungen den Volksgruppen jeweils immer gedroht, dass sie geheime Muttersprachenerhebungen machen, was immer dazu geführt hat, dass es zu extremen Reaktionen gekommen ist.
Die Vollerhebung der Muttersprache ist jetzt im Registerzählungsgesetz vorgesehen. Diese Möglichkeit reicht unsererseits aus, denn laut Judikatur des Verfassungsgerichtshofes im Zusammenhang mit der zweisprachigen topografischen Bezeichnung der Ortstafeln reicht eine vergröberte statistische Erfassung. (Abg. Petzner: Sie kennen den Unterschied zwischen Umgangssprache und Muttersprache nicht!) – Da Sie sich so aufregen, wird es auch stimmen. Dass es immer wieder zu Auseinandersetzungen kommt, zeigt der heutige Presseartikel, in dem Sie schreiben: Das BZÖ warnt bereits erneut vor Ortstafelansturm.
Die Aufregung ist leider umsonst, denn es ist noch kein Gesetzentwurf, es ist leider nur eine private Initiative. Daher werden wir dem Registerzählungsgesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
19.04
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Königshofer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.04
Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch ein Beispiel aus Kärnten bringen, woraus
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