Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 197

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Andererseits sollte man auch bei neuen Zuzüglern fragen, welche Umgangs- und welche Muttersprache sie sprechen. Wir haben hauptsächlich Zuzügler aus dem serbokroatischen und dem türkischen Bereich. Wenn die sagen: Meine Muttersprache ist Türkisch, meine Umgangssprache Deutsch, dann könnte ich sagen: Die Integration funktioniert einigermaßen. Aber wenn Tausende und Zigtausende sagen: Mutter­sprache Türkisch, Umgangssprache Türkisch, dann sehen wir, dass etwas nicht stim­men kann und dass man hier politisch ansetzen sollte. Darum geht es uns in diesem Gesetz. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht uns um eine Objektivierung der Zuordnung und das kann ich doch in einer Demokratie mit einer offenen Frage, bei der niemand die Antwort zu fürchten hat, verlangen. Deshalb noch einmal: Überlegen Sie sich, ob wir dieses Gesetz nicht wieder einführen sollten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.

 


18.58.27

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Was sind die Änderungen und Adap­tierungen beziehungsweise Verbesserungen dieser Regierungsvorlage?

Das Gebäude- und Wohnregistergesetz wird um die Daten der Energieausweise ergänzt. Somit wird den Meldeverpflichtungen der Richtlinie über die Gesamtenergie­effizienz von Gebäuden nachgekommen. Der Zugang der Wissenschaft zu Mikrodaten wurde erleichtert. Das führt auch zu einer Kostentransparenz.

Die Novelle über die Bestimmungen über das Unternehmensregister wird durch eine elektronische Abwicklung von behördlichen Abläufen ermöglicht. Somit kommt es auch zu einer Kostenreduktion beim Verwaltungsaufwand zwischen den Unternehmen und den Verwaltungsbehörden.

Das Stellungnahmerecht des Statistikrates bleibt unverändert. Der Statistikrat hat bei den Empfehlungen gemeinsam mit der Statistik Austria eine Kostenschätzung zu er­stellen.

Zusammengefasst kann man also sagen, die EU-Verordnung aus dem Jahre 2008 über Volks- und Wohnungszählungen wird umgesetzt. Die Wichtigkeit des Statistik­rates ist hierbei hervorzuheben: Der Verwaltungsökonomie wird nachgekommen, und es werden Adaptierungen vorgenommen, die durch die Erfahrungen bei der Probe­volkszählung 2006 notwendig erschienen sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. – Bitte.

 


19.00.12

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zunächst noch einmal Bemerkungen zu Dr. Wittmann betreffend Kostenschätzung. Ich glaube, es ist richtig, dass der Statistikrat diese Kostenschätzung durchzuführen haben wird, aber unter Zuhilfenahme des Amtsap­parates, weil er selbst meines Erachtens dabei überfordert wäre. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Zur Änderung des Bundesgesetzes über das Gebäude- und Wohnungsregister möchte ich Folgendes anmerken: Einerseits geht es darum, die derzeitige Doppelfunktion – der Bundesanstalt dient es als Register für statistische Zwecke und andererseits dient es


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite