Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 216

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das inzwischen legendäre Beispiel vom Radrennen – von dem wir bis heute nicht genau wissen, wo das war –, das es angeblich gegeben hat, bei dem alle zurück­gezogen haben, weil sie gehört haben, es gäbe Dopingkontrollen.

So ist das bei Weitem nicht, und ich bin sehr, sehr froh, dass wir jetzt zu dieser Sache gekommen sind und dass wir nicht mehr von einem Strafausmaß zwischen sechs Monaten und fünf Jahren reden, wie das ursprünglich der Fall war.

Jetzt ist es wichtig, wenn es dann darum geht, die exakten Buchstaben des Gesetzes zu finden, dass wir, wo wir die Straftatbestände im Dopingbereich endlich dort haben, wo sie hingehören, nämlich beim Betrugsdelikt, mit diesen strafrechtlichen Bestim­mungen nicht totes Recht schaffen, sondern dass das Ganze auch Biss hat, denn wir haben auch schon festgestellt, dass es die Möglichkeiten, in diesem Bereich zu agie­ren, schon bisher gegeben hätte, nur gemacht hat es niemand. Das heißt, die Staats­anwälte haben sich offensichtlich nicht dafür interessiert, und ich bin jetzt noch gar nicht so guter Hoffnung, dass sich das in Zukunft ändern wird.

Deswegen würde ich anregen, vielleicht noch einmal darüber nachzudenken, ob es nicht gescheit wäre, entweder einen gesonderten Staatsanwalt, der sich mit dieser Problematik befasst, zu installieren (Abg. Mag. Stadler: Bitte nicht! Bitte nicht!), oder aber in einem anderen Bereich, der offensichtlich nicht ausgelastet ist, eine gewisse Bündelung der Ressourcen, weil man ja auch ein gewisses Expertenwissen braucht, in diesem Bereich anzudenken. – Das wäre ein weiterer Vorschlag.

Wir müssen auch im Bereich der Verjährungsproblematik aufpassen, weil wir uns angesichts des rasanten Fortschritts bei den Techniken und bei den Methoden des Dopings vor dem Problem sehen, dass es durchaus sein kann, dass jemand beispiels­weise im Jahr 2009 etwas angestellt hat, was im Jahr 2015 dann als Doping erkannt wird, wenn man dann eine Probe nachträglich öffnet und die Methoden so weit sind, dass man ihm das Doping nachweisen kann, das er vor ein paar Jahren begangen hat. – Da müssen wir also darauf achten, dass uns der nicht durchs Netz schlüpft, wenn es um die Verjährungsfristen geht.

Noch etwas ist mir wichtig: Ich bin Kollegem Brosz sehr dankbar, dass er uns noch darauf aufmerksam gemacht hat, dass wir aufpassen müssen, was diese Wiederein­stiegsregelungen betrifft, dass man sich nicht quasi in der Sperrphase zur Höchstform auftrainiert und dann über Nacht sein Comeback ankündigt, und das Ganze, ohne eine einzige Probe gehabt zu haben. – Das wäre eine fatale Entwicklung!

Aber es ist noch eine Entwicklung fatal, und das ist diejenige, bei der Leute zunächst einmal in die Vollen greifen, wenn es um den Dopingbereich geht, wie Herr Kohl und Frau Hütthaler – das sind ja keine kleinen Fische, sondern da wurde schon sehr systematisch vorgegangen – und erst dann, wenn man „aufgeklatscht“ wird, mit dem Rücken zu Wand steht und nicht mehr weiter weiß, plötzlich über Nacht eine Wandlung vom Dopingtäter zum Anti-Doping-Experten durchmacht, durch die Schulen tingelt und den jungen Leuten erklärt, dass man doch das Recht auf eine zweite Chance hat und so weiter.

Ich halte davon wenig, weil diese Leute, die diese zweite Chance für sich in Anspruch nehmen wollen, genau diejenigen sind, die den anderen die erste Chance genommen haben, und ich bin froh darüber, dass wir mit dem Betrugstatbestand da jetzt einen Riegel vorschieben. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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