Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 223

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mit dem Hohen Haus. Und ich kann Ihnen heute versprechen, dass das auch ge­schehen wird. Ich glaube, dass wir da einigen Nachholbedarf haben, und ich möchte Ihnen heute schon versprechen, dass wir versuchen werden, einen Fünf-Parteien-Kompromiss zustande zu bringen.

Ich habe gelernt, ich gebe das auch offen zu, dass wir im Sportbereich bisher auf eine Tradition aufbauen können, wo es Fünf-Parteien-Einigungen oder All-Parteien-Einigun­gen im Parlament geben kann, und ich hoffe, dass das auch in diesem Fall möglich ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, weil es keiner der Vorredner gesagt hat, dass wir mit der Novelle zum  Anti-Doping-Bundesgesetz auch sehr viele gute, neue Aspek­te eingebracht haben, acht an der Zahl. In aller Kürze – es wurde auch schon ganz kurz angesprochen –: Lebenslänglicher Ausschluss wegen Dopingvergehen gesperrter erwachsener Sportler und Betreuungspersonen der Bundesportförderung – auch das ist ein Mittel, wo man sich zweimal überlegen sollte, ob man dopt, wenn man dann von der Bundesportförderung ausgeschlossen wird –, Rückzahlung von Bundessportför­derungsmitteln ab einem etwaigen Dopingvergehen, die einjährige Sperrfrist, von Herrn Abgeordnetem Brosz im Ausschuss angesprochen, die, statt bisher sechs Monate, wie gesagt, auf ein Jahr ausdehnt wird – das halte ich für richtig –, viertens der Ausschluss von Personen zur Betreuung von Sportlern über vier Jahre nach Ende der wegen eines Dopingvergehens gegen sie verhängten Sperre, Schaffung einer Rechtsgrundlage für verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden, gemeinsam mit der NADA, sechstens die Verbesserung der rechtlichen Möglichkeiten für Maßnahmen der Zollbe­hörden bei der Einfuhr von Dopingmitteln, siebentens Information der zuständigen Behörden über Verhängung von beruflichen Sanktionen, wenn beispielsweise Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker und so weiter an Dopingvergehen mitgewirkt haben, und achtens eine angedachte Änderung des Arzneimittelgesetzes dahin gehend, dass in Packungsbeilagen von Arzneimitteln, die verbotene Wirkstoffe enthalten, ein ent­sprechender Hinweis aufzunehmen ist, um Sportler und Ärzte besser zu informieren.

Im Übrigen wird auch das Anti-Doping-Bundesgesetz an den aktuellen Code der WADA, also der World Anti-Doping Agency, angepasst, und ich hoffe, dass es gelingen wird, und es sieht so aus, dass der Fahrplan halten kann, dass wir das schon mit Anfang 2010 zur Beschlussfassung bringen können.

Ich möchte betonen: Ich werde mich als Sportminister auch in Zukunft mit aller Kraft dafür einsetzen, dass wir diese Regelungen auch international umsetzen können. Es gibt endlich einmal einen Vorstoß, und zwar der spanischen Präsidentschaft, auch die Sportminister innerhalb der Europäischen Union an einen Tisch zu bringen. Das hat es seit Jahren nicht gegeben!

Ich halte unsere Vorbildwirkung für notwendig, aber noch besser und effizienter wäre es, wenn sich die gesamte Europäische Union da einer gemeinsamen Vorgangsweise verschreiben würde, wie das beispielweise auch die bayrische Justizministerin, Beate Merk, fordert.

Ich glaube insgesamt, dass wir hier einen guten Weg beschritten und auch einen guten Kompromiss gefunden haben. Ich bin durchaus bereit, das Wort „Kompromiss“ in den Mund zu nehmen, und wir sollten hier nicht streiten, wer sich durchgesetzt hat. Wenn Sie wollen, ja, das Parlament hat sich in vielen Punkten durchgesetzt; das ist gut so. Ich bin aber mit dieser Regelung zufrieden, weil wir damit auch eine klare Präventiv­wirkung gegen Doping auch in Zukunft in Österreich Realität werden lassen können, und ich glaube, jeder Sportler in Österreich wird sich jetzt zweimal überlegen, ob der unredliche Weg des Dopings in Zukunft beschritten werden soll.

 


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