Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 20

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Durch ihre beharrliche Weigerung, demokratische Kontrollrechte zuzulassen, verhin­dern die Regierungsparteien in Folge z.B. die notwendige Umsetzung der Dienstleis­tungsrichtlinie. Weiters wird die von der EU gewünschte unabhängige Medienbehörde im Verfassungsrang nicht umgesetzt werden können. Ferner stehen demnächst Ver­fassungsmaterien in der Novelle zum Datenschutz sowie die Umsetzung der Vorrats­datenspeicherung und die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung an.

ÖVP und SPÖ riskieren sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich: Al­leine die Nichtumsetzung der Dienstleistungsrichtlinie kann für Österreich mit massiven finanziellen Belastungen einhergehen. Die Regierungsparteien nehmen offensichtlich jeden Schaden für die Republik Österreich in Kauf, solange sie Vergehen und Versa­gen von Vertretern aus ihren eigenen Reihen zudecken können.

Eine Befragung im Rahmen einer Dringlichen Anfrage ist selbstverständlich nicht mit einer Befragung unter Wahrheitspflicht im Untersuchungsausschuss zu vergleichen. Sie kann nur eines sein: ein deutliches Zeichen, mit dem die Opposition der Regierung klar macht, dass die Sabotage der parlamentarischen Kontrolle durch die Ministerblo­ckade nicht akzeptiert wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Finan­zen folgende

Anfrage:

1. Können Sie den Schaden für den Finanzplatz Österreich abschätzen, der durch ein Nichtumsetzen der Dienstleistungsrichtlinie entstehen würde?

2. Ist Ihnen ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU mit allen finan­ziellen Folgen für die Republik Österreich lieber, als einige aktive und ehemalige Re­gierungsmitglieder vor einem Untersuchungsausschuss aussagen zu lassen?

3. Wenn ja, womit begründen Sie diesen letztlich für die von Ihnen zu verantwortenden Finanzen der Republik Österreich gefährlichen Standpunkt?

4. Wenn nein, werden Sie als Finanzminister (aber auch als Vizekanzler und Parteichef der die Arbeit des Untersuchungsausschusses blockierenden ÖVP) aktiv darauf hinwir­ken, dass Regierungsmitglieder im laufenden Untersuchungsausschuss aussagen?

5. Würden Sie selbst in den Untersuchungsausschuss kommen, um die Ihre Funktion als Finanzminister betreffenden Fragen zu beantworten? Wenn nein, warum nicht?

6. Werden Sie als Finanzminister ihre Parteifreundin und Regierungskollegin, Innen­ministerin Dr. Fekter, auffordern, vor dem Untersuchungsausschuss als Auskunftsper­son zu erscheinen, um damit einen möglichen finanziellen Schaden für die Republik Österreich durch die Nichtumsetzung notwendiger Beschlüsse mit zwei Drittel-Mehrhei­ten zu verhindern?

7. Hat die Innenministerin mit Ihnen die von ihr geplanten Maßnahmen im Bereich des Innenministeriums und speziell beim Büro für interne Angelegenheiten, als Konse­quenz des Untersuchungsausschusses, besprochen und wenn ja, was sind die geplan­ten Konsequenzen?

8. Ist in einer oder mehrerer Sitzungen des Ministerrates von einem Mitglied der Bun­desregierung oder einem Staatssekretär die Weigerung der Zulassung von Ladungen von Regierungsmitgliedern vor den derzeitigen Untersuchungsausschuss thematisiert worden? Wenn ja, von wem und mit welchem Inhalt?

9. Sind Ihnen oder Ihrem Ressort von Seiten der Finanzmarktaufsicht Informationen über einen geplanten Kauf der kasachischen „Nurbank“ – die teilweise im Besitz eines


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite