hinsichtlich der finanziellen Anforderungen im Rahmen der Budgetverhandlungen besprochen und findet sich auch im aktuellen Regierungsprogramm.
Ich bedanke mich beim Hohen Haus, denn das Gesetz über diese Vorgangsweise, nämlich die Errichtung und Organisation des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, wurde hier im Hohen Haus am 8. Juli 2009 beschlossen, am 23. Juli war es im Bundesrat und es wurde im BGBl. I Nr. 72/2009 bereits kundgemacht und ist somit rechtskräftig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Zu Frage 9:
Vor dem Hintergrund der Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit besteht für die Finanzmarktaufsicht grundsätzlich keinerlei Verpflichtung, das Finanzministerium über behördliche Verfahren zu informieren, und dementsprechend sind dem Bundesminister für Finanzen auch in der angefragten Angelegenheit keinerlei Informationen von der Finanzmarktaufsicht zugegangen. (Abg. Mag. Kogler: Braucht er eh nicht! Wenn es um Raiffeisen geht, weiß er es auch so!)
Zu Frage 10:
Dem Bundesministerium für Finanzen liegen keine Informationen vor, dass die Unvereinbarkeitsbestimmungen der Nationalbank verletzt worden wären.
Zu Frage 11:
Einzelne Fragen zu einzelnen Abgabepflichtigen oder zu bestimmten Abgabepflichtigen können nicht beantwortet werden, da die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht dem entgegensteht. – Nachzulesen in § 48 Bundesabgabenordnung.
Zu Frage 12:
Eine exakte Anzahl kann derzeit nicht bekanntgegeben werden, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen wurden. (Ah-Rufe bei BZÖ und Grünen.)
Zu den Fragen 13 und 14:
Angesichts der Grundausrichtung des Budgeterstellungsprozesses im Sinne eines Top-Down-Ansatzes und der durch das Bundesfinanzrahmengesetz festgelegten Ausgabenobergrenze obliegt es jedem Ressort, innerhalb dieses Finanzrahmens eigenverantwortlich über die Verwendung der Budgetmittel für Ressortmaßnahmen entsprechend zu disponieren.
Das Bundesfinanzrahmengesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren, wurde in diesem Hohen Haus beschlossen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Zu den Fragen 15, 16 und 17:
Der angeblich von Dr. Martin Bartenstein öffentlich geäußerte Umstand ist mir aus den Medien bekannt. Was das Thema österreichische Steuern und Abgaben betrifft, ist für mich aber unverständlich, wie sich ausländische Umsätze und ausländische Gewinne auf das österreichische Abgabensystem auswirken sollten.
Österreich hat kein Besteuerungsrecht auf Gewinne in Kasachstan und auch nicht auf Umsätze in Kasachstan. Selbst ausgeschüttete Beteiligungserträge werden in Österreich steuerfrei gestellt, Betriebsstättengewinne sind nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Kasachstan befreit. Somit können in Österreich auch keine Mindereinnahmen entstehen; Auswirkungen auf die österreichische Exportwirtschaft könnten sich ergeben.
Danke, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
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