Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 61

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Aber jetzt zur nächsten Frage: Es ist angeklungen, die Verweigerung der Zweidrittel­mehrheit, die im Raum steht, sei eine Erpressung durch die Opposition. Ich habe mir selbst die Frage gestellt, wie es aussieht, wenn man im Interesse Österreichs auch da für eine Mehrheit sorgen muss. Aber ich sage am Ende dieses Untersuchungsaus­schusses nein. Es muss diese Maßnahme gesetzt werden, weil die Arroganz, mit der SPÖ und ÖVP hier agieren, diese Arroganz der Macht einfach unerträglich ist. Dage­gen müssen einfach geeignete Schritte gesetzt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie hier von der vereinten Opposition sprechen, dann, muss ich sagen, kann sich mittlerweile die öffentliche und die veröffentlichte Meinung wirklich ein Bild darüber machen, was in dieser Republik geschehen muss, dass Freiheitliche, Grüne und das BZÖ zu gemeinsamen Maßnahmen greifen. Das muss man sich nämlich einmal vor­stellen, dass diese hier in einem Boot sitzen. Da geht es nicht um weltanschauliche Dinge, da geht es um die fundamentalsten Interessen des Parlamentarismus an sich. Und da gehört die Aufklärung von politischer Verantwortung dazu. Und diese Aufklä­rung lassen Sie von ÖVP und SPÖ mit Ihrer einfachen Mehrheit nicht zu.

Bei der Zweidrittelmehrheit, da sind Wohl und Weh der Republik in Frage gestellt und da sind natürlich die Oppositionsparteien schuld. Wenn es um eine einfache Mehrheit geht, darum, einen Untersuchungsausschuss abzudrehen, dann ist es natürlich das Legitimste und das Demokratischste, was es überhaupt gibt.

Herr Kollege Cap – so eine Rede von ihm habe ich an sich auch noch nicht gehört, einen derartigen Zickzackkurs. Er verwendet Begriffe aus einem Gerichtsverfahren, wo er sagt, jemand, der selbst Opfer ist, ist Mitglied dieses Ausschusses. Das darf doch nicht sein. Kollege Pendl allerdings hat uns gesagt, der Ausschuss ist ja überhaupt kein Gerichtsverfahren. Wie schaut es jetzt mit Ihrer Linie aus?

Selbst bei einem Gerichtsverfahren hat das Opfer selbstverständlich auch als Privatbe­teiligter die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Herr Kollege Cap, unterstützt durch ein Ge­fälligkeitsgutachten, das sich die ÖVP bestellen hat lassen, hat es natürlich anders ge­meint. Im Untersuchungsausschuss wäre man sogar schlechter gestellt als bei einem Gerichtsverfahren, und das kann einer parlamentarischen Kontrolle nicht dienlich sein – noch dazu, wenn man erfährt, dass, selbst wenn entsprechende Sachverhalte bei Gericht angezeigt werden, so wie diese ominösen Strasser-E-Mails, das halt so lange liegenbleibt, bis es verjährt ist.

Der Untersuchungsausschuss des Parlaments ist das einzige Gremium – wäre es je­denfalls gewesen –, wo wir die politische Verantwortung, wenn schon nicht die straf­rechtliche, für solche Dinge klären hätten können. Aber dafür gibt es ja keine Mehrheit von Schwarz und Rot, weil es ihnen peinlich ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Meiner Meinung nach hat sich die SPÖ in diesem Untersuchungsausschuss so darge­stellt, dass von dieser Partei eines Viktor Adler bis Bruno Kreisky nichts, aber auch gar nichts mehr übrig ist, was es sich zu wählen lohnen würde. (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Pilz hat es oft so formuliert, dass die SPÖ nur mehr am Nasenring der ÖVP geführt worden ist. Und es ist tatsächlich so. Das sieht man, wenn man sich die Proto­kolle durchliest, auch jene des öffentlichen Teils, die Fragen, die gestellt wurden, die Feststellungen. Insbesondere an eine Frage kann ich mich erinnern, was dann die Auf­regung bezüglich des Stasi-Sagers betroffen hat, ob diese Flugshow ordentlich durch­geführt worden ist. Und dann konnte endlich der zuständige Offizier sagen: Ja, sie wur­de ordnungsgemäß durchgeführt. – Das war die Frage, die gestellt worden ist.

Es gibt kein Interesse an Aufklärung. Das sieht man, wenn man zum Beispiel die APA-Aussendung vom 2. Dezember liest, wo Leopold Grünner von der Landesamtsdirektion Niederösterreich den Vorgang um die Visum-Erteilung, also des Aufenthaltstitels näher erläutert: Es hat massives Interesse des Innenministeriums gegeben, dass dieses Vi­sum binnen eines Tages oder zwei Tagen erteilt wird.

 


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