Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 68

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Selbstverständlich sind Gesetze zu verhandeln; zum Thema Kontrolle kommen wir noch. Ich weiß überhaupt nicht, woher Sie die Gewissheit nehmen, dass etwa – gehen wir die Beispiele, die Sie erwähnt haben, durch – bei der Umsetzung der Dienstleis­tungsrichtlinie, bei den Kinderrechten oder bei einem anderen Gesetz von vornherein klar sein soll, dass alle mitstimmen. Sie haben ja noch nicht einmal gescheit verhan­delt. (Abg. Dr. Bartenstein: Sie sind auf alle Fälle dagegen!)

Wir haben es ja erlebt, wie es beim Dienstleistungsgesetz war. Obwohl Sie von SPÖ und ÖVP gewusst haben, wie Sie sich „schneiden“ können – Sie haben das gesehen im Zusammenhang mit der Aufweichung des Bankgeheimnisses, ist gleich verbesserte Steuerbetrugsbekämpfung –, haben Sie zu Beginn des Herbstes das Dienstleistungs­gesetz einfach auf die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses gestellt, ohne vor­her mit irgendjemandem von uns zu reden. – Das ist doch absurd!

Woher wollen Sie denn wissen, wo wir in dieser Sache stehen?! Sie gehen halt einfach davon aus, dass, weil die Regierung etwas vorlegt, alle mitstimmen müssen. Das ist Ihr Bild! – Das ist doch völlig absurd! Das hat in dieser Sache nicht einmal etwas mit einer angeblichen „Blockade“, die Sie da diagnostizieren, zu tun. Die Einzigen, die blo­ckieren, sind Sie selbst! Sie haben schon eine Blockade vor dem Hirn. Sie können sich überhaupt nicht mehr vorstellen, dass jemand etwas anderes denkt! (Beifall bei Grü­nen, FPÖ und BZÖ.)

Natürlich ist es so, dass es vermutlich, wenn man wirklich verhandeln würde, in einem Fall einmal die FPÖ wäre, im anderen Fall das BZÖ und in einem anderen Fall die Grü­nen, die bei einem Zweidrittelmateriengesetz mitziehen könnten, vielleicht etwas hin­einverhandeln könnten, wie es das letzte Mal auch war. Es war doch beim Bankge­heimnis so, dass wir in der Sache selbst noch etwas verändert haben. Und es hat eine Menge Begleitgesetze und Vereinbarungen gegeben, die vernünftig sind; dazu beken­nen sich doch alle.

Was die Unterschriften allerdings dann wirklich wert sind – jetzt ziehe ich diese Sache noch vor –, nämlich die Unterschrift eines Klubobmannes einer angeblich staatstragen­den Partei – diesfalls SPÖ und diesfalls ÖVP –, ist die Frage. Aber es war immerhin ein Etappenerfolg für dieses Haus, dass wir so weit gekommen sind, denn so leicht werden Sie da jetzt nicht mehr „heraushüpfen“. Sie werden nicht so tun können, als wären das nicht Sie gewesen, die da unterschrieben haben.

Jedenfalls hat es Verhandlungen gegeben, und Sie haben genau bemerkt, gewusst und kapiert, dass wir verhandlungsfähig sind. Wir haben ja auch einen Konsens in die­sem Hause zustande gebracht. Es ist noch nicht so lange her – lesen Sie es nach, es war am 1. September –, dass wir uns alle gegenseitig gewürdigt haben in die Richtung, welch großer parlamentarischer Schritt das eigentlich ist.

Jetzt geht es um etwas ganz anderes, jetzt geht es darum, dass das Parlament einmal eines wird, das im Bereich Kontrollrechte und Aufklärungsmöglichkeiten diesen Na­men, nämlich den Namen Parlament, wirklich verdient.

Wenn ich das vergleiche – es ist zwar von den Minderheitsrechten geredet worden, aber darüber möchte ich jetzt nicht reden –, nämlich was die Aufklärungsschritte be­trifft, muss ich sagen, dass unser Parlament entwicklungslandverdächtig ist. Ich sa­ge Ihnen das ganz offen, und ich sage Ihnen das aus Erfahrung, denn ich bin mittler­weile neun Jahre lang Vorsitzender des Rechnungshofausschusses. Was wir dort schon alles erlebt haben, in unterschiedlichen Konstellationen!

Es ist fast nie möglich, die Minister zu befragen, die Verantwortung getragen haben. Nur weil Herr Minister Strasser jetzt im EU-Parlament sitzt, ist das doch noch lange


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