Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 94

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Wir reden von der Aufgabe eines Prinzips, das unsere Gesellschaft überhaupt erhält, nämlich von der schrittweisen Aufgabe des Prinzips der normalen Ehe zwischen Mann und Frau. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich könnte das jetzt natürlich auch ins Lächerliche ziehen. Ich mache wenigstens einen einzigen Versuch, denn mir ist nicht lächerlich zumute. Wenn jemand geschlechtliche Neigungen hat, die für mich unverständlich sind, aber er soll sie meinetwegen haben, dann will er mit dem anderen, der eine ähnliche ge­schlechtliche Neigung hat, eine Partnerschaft eingehen. Was ist, wenn jemand eine Neigung zum Modellfliegerbau hat, darf er dann mit einem anderen, der auch eine Nei­gung zum Modellfliegerbau hat, im nächsten Gemeindeamt auch eine entsprechende Partnerschaft eingehen? Was soll der Blödsinn?!

Meine Damen und Herren, dazu kommt noch eine weitere Sache, nämlich: Wie kommt jener Beamte, jener Bedienstete einer Gemeinde oder eines Magistrats dazu, der zu­tiefst so wie ich diese Sachen ablehnt, dass er die dann noch verehelichen muss ge­wissermaßen, dass er sie zusammenlegen muss? (Zwischenruf der Abg. Silhavy. – Abg. Mag. Molterer: Was ist mit einem homosexuellen Standesbeamten?) Der könnte, wenn er sich weigert, in schwerste disziplinarrechtliche Verstrickungen kommen.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter betreffend Gewissens­freiheit für Beamte – keine Konsequenzen bei Verweigerung von personenstandsrecht­lichen Amtshandlungen nach dem EPG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden gesetzlich oder im Wege von Verordnungen bzw. Erlässen dafür Sorge zu tragen, dass Beamten und Vertragsbediensteten, die es aus Gewissensgründen ablehnen, im Zu­sammenhang mit der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft nach dem EPG Amtshandlungen durchzuführen, keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen entstehen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, haben Sie vielleicht an das auch schon gedacht?

Noch einmal: Ich weiß, dass ich Sie nicht überzeugen kann, weil Sie ja in Geiselhaft von verschiedenen öffentlichen Meinungen sind. Die Masse der Bevölkerung, der weit überwiegende Teil der Bevölkerung, ich würde sagen, mindestens 90 Prozent, lehnt diese Regelung zutiefst, aus tiefstem Herzen und tiefster Überzeugung ab. Warum Sie es trotzdem machen, verstehe ich nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

12.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. – Bitte.

 


12.44.03

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Die freiheitlichen Vorredner haben das bereits ausgeführt. Wir Freiheitlichen lehnen diesen Gesetzentwurf über die sogenannten eingetragenen Partnerschaften nachdrücklich ab, weil er, wie das ja


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