Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 102

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7. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 281/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trennungsopfer – verpflichtende gemeinsame Obsorge (564 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 446/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trennungsopfer – gemeinsame Obsorge beider Elternteile (565 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 bis 8 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.12.32

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Es ist nicht zu bestreiten, dass die Gesetzesabsicht positiv konnotiert werden muss; mit anderen Worten aber: Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut ge­glückt. Denn: Vom gesamten Regelungswerk, das dem Thema Kindeswohl zuzuord­nen ist, nur eine „Haarsträhne“ herausgezupft, macht noch keine „Perücke“.

Es kann schon sein, dass bei Streitigkeiten zwischen den Eltern die Installierung einer unabhängigen außenstehenden Person – vor allem eben im Rahmen der Obsorge, des persönlichen Umganges mit dem Kind und so weiter – etwas Gutes beitragen kann. Das aber sozusagen als Allheilmittel mit einer familienfremden Person verbinden zu wollen ist meines Erachtens vom Ansatz her und im Regelfall nicht als positives Lö­sungsinstrument zu bewerten, denn nach wie vor sind die Eltern die Bezugspersonen Nummer eins – und sie haben es auch zu bleiben.

Zweiter Mangel des Kinderbeistand-Gesetzes: 400 € an Gebühren pro Partei, also gemeint wohl pro Elternteil, also 800 € insgesamt und in alter Währung mehr als 11 000 S, das ist doch sehr heftig. In Vorgesprächen dazu haben wir ja fraktionsüber­greifend diese besonders belastende Kostensache erörtert, und es wurde in Aussicht genommen, im Rahmen der zweiten Lesung da noch Abhilfe zu schaffen. Jedenfalls steht das schon in einem sehr beklagenswerten Zusammenhang mit der generellen Neigung, die jetzt in der Justizverwaltung seit dem letzten Budgetbegleitgesetz erkenn­bar ist, nämlich die Gerichtsgebühren so extrem anzuheben, sodass es dadurch zu nicht leistbaren Kostenbelastungen kommt – und noch dazu im Zusammenhang mit dem Kindeswohl kann das vom rechtspolitischen Standpunkt aus keinesfalls als ver­tretbar bezeichnet werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Es nützt da auch nichts zu sagen, jene Partei, die sich das nicht leisten kann, bekommt Verfahrenshilfe, denn dann gibt der Staat sozusagen von der linken Tasche etwas her­aus, was er in der rechten kassiert. Das ist doch, was die Ökonomie der Staatsverwal­tung anlangt, auch nicht gerade als sinnvoll zu bezeichnen. Das ist also rechtspolitisch nicht akzeptabel und weder politisch noch ökonomisch sinnvoll.

Im Gesamtzusammenhang ist da aber schon auch darauf hinzuweisen, dass man da wie gegen Mauern redet – und das in einer Angelegenheit, die jeder im Einzelgespräch als selbstverständlich und richtig akzeptiert, dass man das eben nicht isoliert betrach­ten kann.

 


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