Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 103

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Im Rahmen der Obsorge sind neue Regelungen zu treffen, und in diesem Zusammen­hang verweise ich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland; dort sind ja auch nicht nur die Dummen versammelt. In Deutschland gibt es seit dem Jahre 1998 die gesetzliche Regelung der gemeinsamen Elternobsorge, und nur dann, wenn im Einzelfall ein schlechter Vater/eine schlechte Mutter gegen das Kindeswohl handelt, kann diesem Elternteil die Obsorge entzogen werden. Das ist doch vernünftig, denn ein Großteil der Streitigkeiten – jeder weiß das, keiner kann das bestreiten, weil diese Realität eben ganz evident ist – zwischen den Eltern, also Post-Scheidungsstreitigkei­ten, sind eben Streitigkeiten, die auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Und das kann doch niemand wollen!

Jeder weiß, dass diese Lösung à la Deutschland ein vernünftiger Ansatz wäre, aber bei uns tanzt man da um den heißen Brei herum, statt das endlich in dieser Weise anzuge­hen.

Daher stelle ich klar, dass wir diesem – sicher gut gemeinten – Ansatz des Kinderbei­stand-Gesetzes so lange nicht zustimmen werden, solange da nicht vernünftig über ein Gesamtpaket verhandelt wird. Wenn man uns mit dem verfassungsgesetzlichen Ansatz kommt, kann ich dazu nur sagen: Der verfassungsgesetzliche Ansatz stellt doch geradezu den Anlass dar, ein Gesamtgebilde vernunft- und lösungsorientierten Inhaltes zu schaffen, um das alles unter einen Hut bringen zu können.

Evident ist, dass die Lösung eines gesamthaft erkennbaren Problems nicht durch Ein­zelmaßnahmen, die in sich wiederum Fehlerhaftigkeiten bergen, erzielbar ist, sondern eben nur eine vernünftige Gesamtlösung sinnvoll ist. Für eine solche Gesamtlösung werbe ich und ersuche darum, den Blick über die heutige Debatte hinaus in die Zukunft zu werfen und mitzuwirken an einer vernünftigen Gesamtlösung, einer Gesamtlösung, die tatsächlich dem Kindeswohl dient. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Steibl. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.18.00

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Fichtenbauer, ich glaube, dass die gesetzliche Verankerung des Kinderbeistandes ein vernünftiges Produkt ist, eben nach diesem Modell, das zunächst in vier Standorten gelaufen ist und dann aus­geweitet wurde und wo gesagt wurde: Dem Kind ist in sehr schwierigen Obsorgever­fahren beziehungsweise bei Besuchsrechtsstreitigkeiten im Falle von Trennung und Scheidung der Eltern eine Stimme, ein Sprachrohr zu geben.

Das alles wurde, wie ich meine, gut aufgearbeitet, auch wenn Sie, Herr Dr. Fichten­bauer, die Kosten kritisieren, wobei Sie sich da widersprechen, denn sonst heißt es von Ihrer Seite immer wieder bei Transferleistungen: Na ja, diejenigen, die besser ver­dienen, sollten ihren Beitrag leisten!

Wenn sich die Eltern trennen, dann soll es zum Wohle des Kindes – wenn sich eben die Eltern nicht einigen können und es nicht schaffen, zum Wohle ihres Kindes zu handeln – einen Kinderbeistand geben, eine Person, die mit den entsprechenden fachlichen und menschlichen Voraussetzungen ausgestattet ist und die die Interessen des Kindes vertritt. Und das ist doch ein guter Weg, gerade in Zeiten wie diesen, wo es leider mehr Trennungen und Scheidungen von Eltern gibt und wo Kinder eben diese wichtige Unterstützung haben müssen.

In diesem Zusammenhang möchte ich folgenden Antrag einbringen:

 


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