Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 110

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Obsorge (nach deutschem Vorbild) zur Regel zu machen. Das Begutachtungsverfah­ren wurde mit Ende April 2009 abgeschlossen. Die eingelangten Stellungnahmen waren durchwegs positiv, sodass von einer Einbringung einer Regierungsvorlage im Jahr 2010 ausgegangen werden kann.

Am 3. Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (22028/04) ausgesprochen, dass das Abhängigmachen des Sorgerechts für unverheiratete Väter von der Zustimmung der Mütter dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Die Bevorzu­gung von unverheirateten Müttern gegenüber Vätern ist somit als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot qualifiziert worden.

Laut „Focus“ soll die bundesdeutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnar­renberger aufgrund dieses Urteils bereits an einem entsprechenden Gesetzesentwurf zur Sorgerechtsregelung arbeiten. Künftig sollen demnach Väter auch ohne ausdrück­liche Zustimmung der Mutter das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen können.

Es wäre höchst an der Zeit, dass in Österreich die gemeinsame Obsorge als Regelfall, unabhängig vom Status der Beziehung der Eltern eingeführt wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellst möglich dem Nationalrat eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, welche die Obsorge beider Elternteile als gesetzlichen Regel­fall vorsieht. Ein Abgehen von der gemeinsamen Obsorge soll im Einzelfall nur bei einer objektiven Gefährdung des Kindeswohls vorgesehen sein. Dabei sind positive in­ternationale Erfahrungen und die Regelungen der Bundesrepublik Deutschland, die vorgeschlagenen Regelungen der Revision des Zivilgesetzbuches des Schweizer Bun­desrates, der Artikel 18 der UN-Kinderrechtskonvention sowie die jüngste Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu berücksichtigen.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Das Wort erhält nun Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. Gewünschte Redezeit, Herr Kollege: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.33.46

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrter Präsident! Mit etwas, wie soll ich sagen, Amüsement habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie sich ver­schlucken, wenn Sie meinen Namen aussprechen; wie immer ich das interpretieren soll.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, unbestritten ist, dass dieses Gesetz die Situation von Kindern in Scheidungs- oder vor allem in Obsorge- und Besuchsrechtsstreitigkei­ten verbessern wird. Der Kinderbeistand wird eine persönliche Ansprechperson sein, die emotional und rechtlich zur Seite steht.

Es hat ja auch den Pilotversuch gegeben, der sehr erfolgreich war. Aber in einem Punkt hat der Pilotversuch keine Erkenntnisse gebracht, weil er sozusagen das volle Modell noch nicht testen konnte: Das war die Frage der Finanzierung. Im Pilotversuch war der Kinderbeistand gratis, insofern waren die Ergebnisse selbstverständlich sehr vielversprechend. Das ändert sich jetzt in der Umsetzung: Mit 800 € für die Eltern für das erste Jahr und 500 € für jedes weitere halbe Jahr ändert sich die Voraussetzung des Kinderbeistands deutlich. Die VorrednerInnen haben es schon gesagt: Das ist viel zu hoch!

 


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