Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 112

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Ganz kurz noch zu den Kosten. Sehr geehrte Damen und Herren, ja, auch Justiz kostet etwas! Alle Ressorts müssen sparen, in allen Ressorts sind eben die Mittel sehr knapp. Der Steuerzahler kann nicht für alle Situationen einspringen.

Den Eltern ist eine Scheidung oft sehr viel wert, sie zahlen sehr viel Geld für Schei­dungsanwälte. Da wird es auf 400 € – für das Kindeswohl, wohlgemerkt! – nicht mehr ankommen. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Verfahrenshilfe; es gibt die Möglich­keit, dass jemand gar nichts bezahlen muss, wenn er das Geld nicht hat; und – das ist jetzt ganz wesentlich – es gibt auch die Möglichkeit einer Teilverfahrenshilfe. Also wie gesagt, der Staat sorgt dafür, dass auch diejenigen die Leistungen erhalten, die sie sich sonst nicht leisten könnten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Franz. Ihre Fraktion hat Ihnen 2 Minuten zugedacht. – Bitte.

 


13.39.36

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ja, wir haben am Beispiel Christoph gehört, dass diese Einführung eines Kinderbeistandes als sozialpsychologisches Instrument zur Unterstützung von Kindern in schwierigen Entscheidungskonflikten sehr, sehr wichtig ist. Er ist sozusagen das Sprachrohr des Kindes und kann vom Gericht bei Bedarf für Kinder bis zu 14 Jahren eingesetzt wer­den. Ich bin froh darüber, dass in besonderen Fällen nun auch die Möglichkeit besteht, diesen Kinderbeistand bis zum 16. Lebensjahr in Anspruch zu nehmen, denn gerade bei pubertierenden Kindern ist das oft ein Problem.

Man kann sagen, dass dieses Gesetz leider notwendig geworden ist, denn wir kennen alle die Fälle, in denen Kinder zum Spielball von Eigeninteressen der Eltern werden. Allein im Jahr 2008 waren es 21 000, davon 14 800 Minderjährige, die von der Schei­dung ihrer Eltern betroffen waren. Kinder leiden meistens sehr unter der Trennung ihrer Eltern, und sie fühlen sich allein und im Stich gelassen. Dieser Kinderbeistand soll den Kindern Unterstützung und Entlastung bieten.

Kurz noch zu den Kosten: Die Kostenbeteiligung wird vor allem von der Opposition kri­tisiert. Meine Damen und Herren, Sie wissen alle, dass für einen Scheidungsanwalt sehr viel Geld ausgegeben wird. Dann muss aber auch das Wohl des Kindes etwas wert sein. Für Bedürftige, wir haben es gehört, gibt es Verfahrenshilfe und zur Vermei­dung von Härtefällen sogar die Möglichkeit, eine teilweise Verfahrenshilfe in Anspruch zu nehmen. Zudem gebe ich zu bedenken, dass es, wo richtig gestritten wird, meistens um sehr viel Geld geht, und in diesem Fall ist eine Kostenbeteiligung auch zumutbar.

Abschließend appelliere ich an Scheidungseltern, an das Wohl ihrer Kinder zu denken und nicht alle möglichen und unmöglichen Dinge zu unternehmen, um die Situation es­kalieren zu lassen, denn am besten wäre es wohl, wenn dieser Kinderbeistand gar nicht gebraucht würde. (Beifall bei der ÖVP.)

13.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Köfer. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.41.52

Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminis­ter! Hohes Haus! Kind aus dem Kindergarten, aus der Schule, aus dem privaten Um­feld entführt – das sind dramatische Schlagzeilen, die leider immer wieder vorkommen und sich häufen. Obsorgestreite in der Form lassen sich auch nicht vermeiden, wobei der Terminus „Entführung“ sicher nicht ganz treffend ist.

 


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