denn diese spricht natürlich in vielen Punkten komplett dagegen. Das heißt, Sie müssen auch dort dafür Sorge tragen, dass Unternehmen bis 600 000 € Umsatz, die freiwillig eine doppelte Buchführung machen, nicht zur Bilanzierung gezwungen werden, denn jetzt ist es so, dass sie, wenn sie freiwillig Buch führen, ab 400 000 € Umsatz sehr wohl zur Bilanzierung gezwungen werden.
Und in weiterer Folge benachteiligen Sie nach wie vor die selbständigen Bilanzbuchhalter. Wenn ein selbständiger Bilanzbuchhalter ein Unternehmen leitet oder führt oder in Bilanzierungsfragen oder Buchhaltungsfragen berät und dieses Unternehmen über 400 000 € an Umsatz erwirtschaftet, dann ist der selbständige Bilanzbuchhalter gezwungen, seine Klienten an einen Wirtschaftstreuhänder oder Steuerberater abzugeben.
Um dieses Gesetz wirklich wirkungsvoll anwenden zu können, ersuche ich Sie, auch die Bundesabgabenordnung dahingehend zu ändern, um so auch den Interessen der Bilanzbuchhalter und auch solcher Unternehmen Rechnung zu tragen, die jetzt bereits freiwillig eine doppelte Buchführung machen. Die Bilanzierungspflicht bis 600 000 € muss ebenfalls angehoben werden.
Machen Sie also ganze Arbeit – das wäre angenehm; in vielen anderen Bereichen vielleicht auch. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.56
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Strutz. 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.
13.57
Abgeordneter Dr. Martin Strutz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Dieser Gesetzentwurf beinhaltet wesentliche Verbesserungen für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Zum einen bringt er eine finanzielle Ersparnis für Kleinunternehmen, die gerade jetzt in einer wirtschaftlich schwierigen und angespannten Situation mit vielen Unwägbarkeiten zu kämpfen haben. Zum anderen gibt es auch organisatorische Erleichterungen, und es wird in einem zweiten Schwerpunkt dieser Gesetzesnovelle zu Verbesserungen im Zusammenhang mit der Aussage und der Vergleichbarkeit von Bilanzen kommen.
Das BZÖ wird diesem Entwurf daher zustimmen. Ich denke jedoch, dass wir ihn, so wie das der Vorredner betont hat, nur als kleinen Mosaikstein ansehen können, um die klein- und mittelständische Wirtschaft, insbesondere kleine Unternehmen, Ein-Mann-Unternehmen von steuerrechtlichen und vor allem auch organisatorischen Belastungen zu befreien. Das heißt, es werden von unserer Seite weitere Novellierungsschritte eingefordert und von der Bundesregierung erwartet.
In diesem Sinne: Zustimmung vonseiten des BZÖ zu diesem Gesetzentwurf, aber nur als ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es müssen noch größere und aufwendigere Reformen folgen, insbesondere auch im Steuerrecht. (Beifall beim BZÖ.)
13.58
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 1 Minute eingestellte Redezeit. – Bitte.
13.58
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist eine sogenannte Konsensmaterie. Insofern ist es für den fünften Redner gar nicht mehr so leicht, etwas Neues zu sagen. Wir werden dem Gesetz zustimmen. Es ist vollkommen richtig, was gesagt wurde: Die Anhebung des Schwellenwerts zur Rechnungslegungspflicht von 400 000 € auf 700 000 € entlastet
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