Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 123

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führt. Die Frau Justizministerin wird sicherlich Vorkehrungen treffen – ebenso bei der Frage der Verlässlichkeit – beziehungsweise entsprechende Maßnahmen prüfen und allenfalls auch umsetzen.

Was in diesem gesamten Paket an verschiedenen Änderungen des Strafvollzugsgeset­zes und des Strafgesetzbuches auch enthalten ist, ist eine Änderung im Bereich des Betrugsvorwurfs, der auf verschiedene Dopingvorfälle der letzten Jahre Bezug nimmt beziehungsweise auf diese reagiert, auch in Übereinstimmung mit einer Entschließung im Sportausschuss, in der ganz klar mit Stimmenmehrheit festgehalten wurde, dass man die Selbstgefährdung und die Selbstverletzung nicht strafrechtlich ahnden soll und will. Da sind andere Maßnahmen notwendig, auch sportrechtlicher oder disziplinärer Natur.

Worum es aber geht – und das beschließen wir mit diesem Gesetz meiner Meinung nach zu Recht –, ist, mit einer entsprechenden Klarstellung einen eigenen Spezialtat­bestand des Sportbetrugs einzuführen, gegen ein Verhalten, das wahrscheinlich auch jetzt schon strafbar ist, nämlich dass durch Doping vor allem im Bereich des Profisports eine Leistungsfähigkeit vorgetäuscht wird, die in Wirklichkeit ohne diese verbotenen Substanzen nicht bestünde.

Ich halte es grundsätzlich für sinnvoll, dass wir eine eigene Bestimmung beschließen, weil es tatsächlich so ist, dass Sportler – vor allem Profisportler – gegen Entgelt für Werbeeinnahmen tätig sind und nicht nur ihre Mitbewerber täuschen, sondern auch die Sponsoren, die Öffentlichkeit und die Sportveranstalter, und sich unrechtmäßig berei­chern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.17.12

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizmi­nisterin! Wir beschließen heute eine Regierungsvorlage, die neue Tatbestände wie den Dopingbetrug im Strafgesetzbuch definiert beziehungsweise schafft. Wir vonseiten des BZÖ begrüßen das.

Ich glaube, gerade die vergangenen Jahre und die Präzedenzfälle – ob im Radsport oder in Extremsportarten – haben gezeigt, dass diese Vergehen nicht auf die leichte Schulter genommen werden können.

Es geht nicht nur um einen finanziellen Betrug, der am Sport begangen wird, sondern es geht in Wirklichkeit um ein Schlechterstellen des gesamten Breitensports. Es gibt Sportarten, die durch einzelne schwarze Schafe – möchte ich einmal sagen –, ob im Radsport, ob im Triathlonsport, in Misskredit gezogen worden sind. Es bedarf großer Aufwendungen, um der Öffentlichkeit klarzumachen, dass diese Leistungen auch ohne Einnahme von Medikamenten oder verbotenen Stoffen erzielt werden können – ganz abgesehen davon, dass insbesondere in Bezug auf die Jugend von wirklich negativen Auswirkungen gesprochen werden muss.

Was meines Erachtens zu hinterfragen ist, sind die Regelungen im Zusammenhang mit Dopingbetrug. Bei einem Betrugsdelikt muss es ja auch zu finanziellen Schädigungs­absichten kommen. Es betrifft gerade im Breitensport – ich möchte die Triathlonveran­staltungen nennen – einfach alle Sportler, die geschädigt sind, weil sie Qualifikationen für andere Rennen nicht erreichen können – ich war selbst einmal davon betroffen –, wenn Personen diese verbotenen Substanzen einnehmen oder sie verbreiten, was noch schlimmer ist, und damit Gewinn machen. Deshalb wird die Einführung dieses Tatbestandes von uns begrüßt.

 


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