Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 124

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Mit Bedauern müssen wir die Tatsache zur Kenntnis nehmen, dass es betreffend wirk­same Bekämpfung von Kinderschändern und Sexualstraftätern zu keinen Verschärfun­gen im Strafgesetzbuch kommt, wie wir das im Ausschuss durch Anträge verlangt ha­ben.

Gerade im Lichte der Tatsache, dass speziell Kinder als Opfer sexueller Gewalt unter Umständen ein ganzes Leben lang unter den damit verbundenen Traumatisierungen und Folgen leiden, vertreten wir den Standpunkt, dass eine Verschärfung der Bestim­mungen im Sexualstrafrecht sowie eine Erweiterung auch des Maßnahmenkataloges zur Prävention von Wiederholungsfällen im Interesse der Schwächsten unserer Gesell­schaft, nämlich der Kinder, unumgänglich sind. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben leider im Justizausschuss keine Unterstützung für unseren Antrag bekom­men. Ich appelliere daher an Sie, Frau Justizministerin, als Frau, als Mutter – weiß ich nicht, vielleicht werden Sie es einmal sein – einfach daran zu denken, dass die Kinder in unserer Gesellschaft keine Stimme haben. Auch angesichts der Zunahme vor allem der sexuellen Übergriffe auf Kinder, auch in der Familie, glaube ich, dass es eine einzi­ge Maßnahme gibt, und die heißt Abschreckung – Abschreckung und Information. Das heißt, wir treten dafür ein ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.– Herr Kollege, auf welcher Seite stehen Sie?! Auf der Seite der Opfer, auf der Seite von minderjährigen Kindern – oder wollen Sie noch weiter nach unten novellieren? (Ruf bei den Grünen: Nivellieren!) – Das ist nicht unser Weg. (Beifall beim BZÖ.)

Unser Weg heißt: mehr Information! Mehr Information, das heißt, auch an die Öffent­lichkeit! Wir möchten darüber informiert werden, wann beispielsweise ein Straftäter wieder freigesetzt wird. Eltern haben ein Recht, zu erfahren – im Umkreis von Schulen, im Umkreis von Kindergärten –, wenn sich solche Herrschaften wieder herumtreiben. Zumindest diese Information der Öffentlichkeit ist vorzunehmen. Wir stehen aufseiten der Opfer und nicht aufseiten der Täter, hinsichtlich derer der Datenschutz und andere Argumente vorgebracht werden.

Im Zusammenhang mit Wiederholungsfällen ist es auch wichtig, dieser Informations­pflicht nachzukommen, weil wir gesehen haben – und die Frau Justizministerin braucht nur auf die Statistik zurückzugreifen –, dass Sexualstraftäter oft auch zu Wiederho­lungstätern werden.

Das beste Mittel, um das zu verhindern, ist aus unserer Sicht eine Anhebung der Stra­fen, die vorzusehen sind. Ich appelliere an Sie, Frau Justizminister, in einer zukünftigen Novelle einfach die Kinder und die Opfer im Vordergrund Ihrer Interessen zu sehen und nicht immer die Täter. (Beifall beim BZÖ.)

14.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.23.04

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Hohes Haus! In aller Kürze: Ich glaube, es gibt allein im Strafvollzugsgesetz eine ganze Reihe von zeitgemäßen Veränderungen, Verbesserun­gen. Es ist meiner Meinung nach auch wichtig, dass die Justizwache im § 13a veran­kert worden ist.

Ich möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen – schade, dass Kollege Donnerbauer jetzt nicht im Saal anwesend ist –, auch zu unterstreichen, was Kollege Vilimsky über die beiden Anträge gesagt hat. Ich glaube, wir sollten uns dieser Thematik wirklich an­nehmen. Das ist eine ernste Geschichte. Vielleicht können wir das, Frau Ministerin, in


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite