einer der nächsten Sitzungen des Justizausschusses wirklich sachlich diskutieren. Ich glaube, die Kollegenschaft in den Justizanstalten ist sicher sehr interessiert daran, dass wir diese Fragen lösen.
Ich möchte aber auch eine Bitte an Sie, Frau Bundesministerin, richten – beziehungsweise richte ich sie gleich an die gesamte Bundesregierung: So wichtig zeitgemäße legistische Maßnahmen sind, so wichtig ist es auch, dass wir uns organisatorisch und personell dementsprechend aufstellen. Die Population ist eine sehr schwierige, wir wissen das, und sie wird immer schwieriger. Daher werden wir uns gemeinsam bemühen, auch hier Vorsorge zu treffen, damit der Dienst in den Anstalten, der ein sehr schwerer ist, im Interesse des Staates, aber vor allem der Bürgerinnen und Bürger auch dementsprechend geleistet werden kann.
Ich möchte mich abschließend bei dieser Gelegenheit bei Ihnen, Frau Ministerin, bei Ihren Beamtinnen und Beamten, aber vor allem auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Justizwache für ihren schweren Dienst sehr herzlich bedanken und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
14.24
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.24
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich nehme einmal zu meinem ersten Antrag Stellung: ein leidiges Thema, es geht um den Einsatz von Diensthunden in Justizanstalten.
Ja, Sie lächeln, Frau Bundesministerin – ich finde es nicht so lustig. Ich denke, man kann nicht wegleugnen, dass es in Justizanstalten ein Drogenproblem gibt, dass es drogenabhängige Insassen gibt. Ich pflichte Ihnen natürlich bei, wenn Sie in Ihrer Beantwortung meiner an Sie gerichteten Anfrage sagen, der Außenkontakt der Insassen kann nicht fallengelassen werden, ohne die Vollzugsziele aufzugeben. Da stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Aber das macht es natürlich wieder deutlich: Wenn Insassen, drogenabhängige Insassen die Haftanstalt verlassen, dann werden meist Gegenstände, verbotene Gegenstände und auch Drogen, in die Justizanstalt eingebracht. Das macht die Arbeit der Justizwachebeamten und -beamtinnen um nichts leichter – im Gegenteil, viel schwerer.
Was ich sehr bedauere, Frau Bundesministerin, ist der bei Ihnen festgestellte Sinneswandel. Ich habe nämlich im April dieses Jahres ebenfalls eine Rede gehalten, in der es darum gegangen ist, dass der Diensthund bald – mit Mai – in Pension geht, und da haben Sie zu mir, also hier in Richtung Rednerpult, gesagt, Sie wollen den Diensthund beibehalten.
Da habe ich mir gedacht: Schau, das ist eine gute Sache! Mit der Frau Bundesministerin kann man da schon etwas machen! (Abg. Mag. Molterer: Wie hoch ist die Pension von dem Diensthund?) – Aber siehe da, Sie hatten dann einen extremen Sinneswandel und sind jetzt eigentlich ein totaler Gegner des Drogensuchhundes! Das verstehe ich nicht ganz. Sie schwenken da von Ihrer überparteilichen Schiene total zur ÖVP über. (Abg. Mag. Molterer: Da ist sie gut aufgehoben!) Die ÖVP kann mit einem Drogenhund in Justizanstalten nichts anfangen. (Abg. Mag. Molterer: Die sind aber in Pension!) Das haben mehrere Presseaussendungen des Justizsprechers und des Sicherheitssprechers der ÖVP bewiesen. Sie kann damit in keiner Weise etwas anfangen. Ich muss Ihnen wirklich sagen, meine Damen und Herren: Der Sicherheitssprecher und der Justizsprecher haben – das haben die Presseaussendungen nämlich sehr deutlich gezeigt – keine Ahnung, wovon sie da schreiben. (Abg. Mag. Molterer: Ist der Diensthund in Frühpension gegangen oder mit der Hacklerregelung? – Hacklerregelung!)
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