Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 126

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Schade, dass die SPÖ – Otto Pendl ist ja selbst Justizwachebeamter – keine Meinung dazu hat. Zumindest hatte ich das Gefühl, auch im Justizausschuss, dass die SPÖ kei­nerlei Meinung dazu hat und einfach die Meinung der ÖVP – wie schon in so vielen Dingen – übernimmt. (Abg. Grillitsch: Wo nehmen Sie das her?)

Das ist wirklich schade! Da hilft es auch nicht, wenn sich Kollege Pendl ständig bei den Kolleginnen und Kollegen für ihren schweren Dienst bedankt – das ist zwar löblich, da­rin pflichte ich ihm bei, aber davon haben die Beamtinnen und Beamten sehr wenig, wenn man sich hier herstellt und sich ständig bedankt (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ) und ständig den Bundesministern zu ihrer guten Arbeit gratuliert. Das kann es nicht sein. Was die Beamten brauchen, das ist jegliche Unterstützung, wenn es um die­se Form der Kriminalität, nämlich das Einbringen von Drogen in Justizanstalten, geht.

Frau Bundesministerin, Sie haben ja im Justizausschuss gesagt: Eigentlich sind wir schön raus, denn der Diensthundeführer – der einzige, den es gegeben hat – hat ja seinen Hund zurückgezogen. – Das kann man so nicht ganz stehen lassen. Das ist na­türlich wieder einmal nur die halbe Wahrheit. Und nebenbei sei bemerkt: Die Polizei, das Innenministerium würde nie darüber diskutieren, ihre Diensthunde einzustellen oder von diesen abzugehen. Das kostet Planstellen, das kostet Geld – das ist nun ein­mal so, gar keine Frage.

Wenn Sie im Justizausschuss ganz eindeutig sagen: Wir werden keinen Diensthund und keinen Hundeführer beschäftigen, denn das kostet ja Geld, und das haben wir gar nicht, das haben wir auch nicht so budgetiert, aber bei der Polizei ist es ja gratis!, dann muss ich dem entgegenhalten – ich habe es Ihnen ohnedies im Justizausschuss schon gesagt –: Das stimmt natürlich so nicht, denn das sind Ressourcen des Innenministe­riums. Es ist genauso Steuergeld und es ist genauso Geld, das hier in die Hand ge­nommen wird. Natürlich kostet so etwas Geld, da pflichte ich Ihnen schon bei.

Warum der Diensthundeführer dann nach dem Probeprojekt den Diensthund zurückge­zogen hat und mehr oder weniger darauf gepfiffen hat, das kann ich Ihnen schon sa­gen (Abg. Mag. Molterer: Weil der Diensthund in Pension gegangen ist! – Ruf bei der ÖVP: Nach der Hacklerregelung!): Ihm wurde ja vonseiten der Vollzugsdirektion das Leben sehr schwer gemacht. Man darf nicht vergessen – ich erwähne nur einen Punkt –: In diesem Projektzeitraum stand kein Kfz zur Verfügung. Er musste das eige­ne Kfz verwenden und 20 Prozent der Einsätze mit dem privaten Pkw durchführen. Es wurden dann auch die versprochenen Berichte eigentlich nicht abgeliefert. Er hat im­mer versucht, Schulungen mit der Polizei zu machen – das wurde ihm großteils abge­lehnt, weil, so hieß es, kein Personal dafür da sei. (Abg. Mag. Molterer – in Richtung des Abg. Pendl –: Otto, ist der Diensthund mit der Hacklerregelung in Pension gegan­gen? – Heiterkeit des Abg. Pendl.)

Gut. Wie gesagt, Sie sind nicht für den Diensthund, Sie haben diesen Sinneswandel gemacht. Im April 2009 waren Sie es noch. Das ist natürlich sehr enttäuschend.

Was ich noch zu meinem zweiten Antrag sagen möchte, und zwar betreffend Arbeits­pflicht gemäß § 44 StVG: Frau Bundesministerin, Sie wissen ja ganz genau, dass zirka 30 bis 40 Prozent der Insassen von Österreichs Justizanstalten nicht beschäftigt wer­den können. Es ist jetzt einfach so, dass man sagt – so steht es ja im Gesetz –: Wenn er arbeitswillig ist, und es kann ihm keine Arbeit zur Verfügung gestellt werden, dann bekommt dieser Insasse Geld.

Ich habe mir da ein paar Zahlen herausgeschrieben, und die sind recht interessant, muss ich sagen: In der JA Wien-Josefstadt, der größten JA Österreichs, waren im Mo­nat November 2009 439 Insassen zum Schein arbeitswillig, jedoch unbeschäftigt, und erhielten je 33,60 € im Monat. – Wenn man das hochrechnet, sind das für diese eine Justizanstalt für das eine Monat 14 750 €. Wenn wir da jetzt überschlagsmäßig davon


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