Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 127

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ausgehen, dass 40 Prozent sich als arbeitswillig darstellen, aber natürlich in Wirklich­keit gar nicht arbeitswillig sind, nichts leisten für die Organisation, aber trotzdem kas­sieren, dann sind es ungefähr 720 000 € im Jahr, die da allein durch dieses Gesetz vergurkt, sage ich einmal, werden. Das wären nach meinen Berechnungen locker und leicht drei Diensthunde, drei Diensthundeführer – und damit hätten wir eigentlich gute Strukturen.

Darauf will ich einfach nur hinweisen, dass in Ihrem Ministerium natürlich sehr wohl Geld verschleudert wird und Geld falsch ausgegeben wird. Und, wie gesagt, der Sin­neswandel bei Ihnen ist wirklich sehr, sehr ... (Abg. Amon: Also bitte! Das nehmen Sie jetzt aber zurück! „Geld wird verschleudert“ – was ist denn das für ein Ausdruck?) – Ja, ja, ist schon in Ordnung. Es ist ja so! (Abg. Amon: Das ist ja unglaublich!) Schauen Sie, besuchen Sie einmal eine Justizanstalt: Sie werden es sehen! Machen Sie es so wie der Kollege Vilimsky (Abg. Amon: Nein, so wie der Kollege Vilimsky mach’ ich es sicher nicht! Ich mach’ es so, wie ich ...!), machen Sie es so wie ich: Besuchen Sie Jus­tizanstalten! Dann werden Sie mehr wissen.

Wie gesagt, mir tut dieser Sinneswandel Ihrerseits sehr leid – aber bitte. Ich finde es auch schade, dass Sie mir nicht ermöglicht haben, ein Vier-Augen-Gespräch mit Ihnen zu führen – meine diesbezüglichen Bemühungen haben bis jetzt nicht gefruchtet, muss ich offen und ehrlich sagen. Ihr Kabinett hat mir mitgeteilt, Sie haben keine Zeit, Ihr Zeitplan ist sehr angespannt. – Sie haben die Zeit halt verwendet, die KdEÖ, die ÖVP-nahen Personalvertreter in der PV-Wahl zu unterstützen. (Hallo-Ruf bei der ÖVP. – Abg. Amon: So geht es auch wieder nicht!) Gebracht hat es eigentlich wenig, aber gut. Sachthemen wären halt wichtiger, denke ich mir. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Wie war das jetzt?)

14.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.32.47

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem der Kollege Lausch in seiner Stellungnahme offensichtlich „auf den Hund ge­kommen“ ist, möchte ich mich wieder dem Schwerpunkt dieses Gesetzes widmen, und das ist die Frage der Opferrechte. (Abg. Lausch: Dass die Grünen mit Sicherheit nichts anfangen, das ist nicht überraschend!) Das hat nämlich heute noch überhaupt kein Redner und keine Rednerin hier erwähnt, dass mit diesem Gesetz, zumindest punktuell – die Frau Ministerin hätte es wahrscheinlich noch ausgeführt –, die Opfer­rechte ausgeweitet werden.

Es sollen nämlich künftig Opfer von Gewalttaten über den ersten unbewachten Aus­gang aus dem Gefängnis oder die Entlassung informiert werden. Das ist ein guter und wichtiger Schritt. Aber, Frau Bundesministerin, das ist zu wenig. Sie wissen es selbst – ich nehme an, die Opferorganisation Weißer Ring hat auch Sie kontaktiert –, das geht in Wirklichkeit viel zu wenig weit. Der Kreis der Opfer, die informiert werden müssten, müsste ausgedehnt werden.

Es gibt ein Beispiel, das das sehr gut zeigt und das ich Ihnen nicht vorenthalten will: Die Schwester einer ermordeten Frau hat sich eben an den Weißen Ring gewendet, und der Verurteilte, der in Österreich eingesessen ist, hat versucht, aus dem Gefängnis brieflich und telefonisch Kontakt mit ihr aufzunehmen. Der Weiße Ring hat sich dann an die Anstaltsleitung gewandt, die wieder den Schriftverkehr unterbunden hat. Mehr konnte aber der Weiße Ring dem Opfer nicht sagen. Er konnte es nur insoweit beruhi­gen, als aufgrund der Schwere der Straftat die Dame informiert werden konnte, dass nicht mit einer Entlassung und nicht mit Freigängen zu rechnen ist.

 


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