ja nur auf Antrag der Betroffenen, und einen Auszug mehr anzufertigen kann wohl nicht problematisch sein. Daran sollten wir noch arbeiten. Ich glaube, dann ist etwas Gutes gelungen.
Natürlich stellt es ein sehr wichtiges Regelwerk dar, das die Information jener bestimmt, die traumatisiert sind, die es sehr schwer haben und die einfach informiert werden müssen. Die Gewaltschutzzentren des Weißen Rings leisten da hervorragende Arbeit. In diesem Sinne danke ich. Vielleicht gelingt es uns noch, gerade bei diesen Bestimmungen etwas weiterzuentwickeln. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)
14.51
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung sowie weitere Gesetze geändert werden, in 487 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag beziehungsweise dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Systematik des Gesetzentwurfes entsprechen und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Ich komme somit zur getrennten Abstimmung über Artikel II Z 2 lit. a, Z 5 und Z 10 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel II Z 20 bezieht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen damit zur getrennten Abstimmung über Artikel II Z 25 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Weiters haben die Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel III Z 3 bezieht.
Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die diesen Abänderungsantrag unterstützen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
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