Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 133

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ben jetzt gerade wieder gesagt – und das stimmt –, die Verständigung der Opfer ist eine langjährige Forderung. Aber eine langjährige Forderung war ebenso – und ich sa­ge das aus Erfahrung als Vorsitzende des Gewaltschutzzentrums –, diesen Kreis zu erweitern.

Darf ich Ihnen ein konkretes Beispiel benennen, wie wir im Jahr 2005 aufgrund eines dramatischen Vorfalls relativ schnell etwas geändert haben? Damals war eine Klientin bei uns, die betreut wurde, die nur zufällig und sehr kurzfristig erfahren hat, dass der Täter aus der U-Haft entlassen wurde. Rein zufällig und viel zu kurzfristig hat sie das erfahren, und letztendlich kam es dazu, dass der Täter die Frau erschossen hat. – Als Reaktion auf diesen dramatischen Vorfall haben wir das relativ schnell geändert.

Ich sage das deswegen, weil Sie im Ausschuss gesagt haben, wir brauchen jetzt eine Evaluierung zu diesem Bereich: Schauen wir uns das bei den Opferrechten an, und dann gehen wir weiter! – Die Gewaltschutzzentren und die Opferschutzeinrichtung wie der Weisse Ring haben genügend Beispiele genannt, warum es notwendig wäre, die Zeugen und Zeuginnen bei Antrag beziehungsweise Angehörige bei Antrag auch zu verständigen. Es ist kein Geldaufwand, sondern es ginge nur darum, ein Knopferl mehr zu drücken.

Wir stimmen der Vorlage natürlich zu, Frau Ministerin, aber ich finde es schade, dass wir da auf halbem Wege stehengeblieben sind, dass wir auch die ÖVP nicht überzeu­gen konnten, weil wir genügend Erfahrungen und Beispiele dafür haben, wie dringend das für die Verhinderung der Retraumatisierung von Angehörigen und Zeugen notwen­dig gewesen wäre. Es tut mir leid.

Trotz alledem werden wir der Vorlage insgesamt zustimmen und hoffen, dass wir im nächsten Schritt diesen Kreis erweitern werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fazekas. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.49.02

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Zwei wichtige Beschlüsse aus diesem gesamten Paket möchte ich heraus­nehmen; sie wurden von meinen Vorrednern schon angesprochen. Das eine ist der § 147 im Strafgesetzbuch. Da geht es darum, Doping vehement und intensiver zu be­kämpfen, aber ohne Kriminalisierung des Athleten oder der Athletin.

Ich meine, da ist ein wirklich sehr gutes Regelwerk gelungen. Wir dürfen nicht verges­sen, es ist ja auch eine sehr wesentliche gesellschaftspolitische Materie. Der Grund­stock, was das Thema Doping betrifft, wird ja bei den vielen Vereinen gesetzt, wo die Sportlerinnen und Sportler von Beginn an mitwirken. Daher kommt auch den vielen eh­renamtlich tätigen Funktionären und Funktionärinnen und auch den Trainerinnen und Trainern eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe zu, nämlich selbst davon überzeugt zu sein, dass Doping kein Kavaliersdelikt ist und letztendlich diese wichtige Einstellung auch an die Schützlinge weiterzugeben.

Ich meine, daran muss man noch mehr arbeiten. Es galt einen sehr wesentlichen Spa­gat zu schaffen. Das ist aber mit diesem Gesetz gelungen.

Ein wesentlicher Aspekt ist auch die Bestimmung der Informationspflicht von Opfern bei der Haftentlassung von Straftätern unter bestimmten Bedingungen. Ich kann mich nur den Worten meiner Vorrednerin anschließen. Geschätzte Frau Bundesministern, wir sollten hier wirklich darüber diskutieren! Es kann nicht an Verwaltungsproblemati­ken liegen, sodass es einer Überlastung zuzuschreiben ist. Letztendlich geschieht das


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