Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 173

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Therapien anzubieten, weil er höhere Geburtenraten will. Ich würde aber hinzufügen, es gibt auch persönliches Leid und psychische Belastung bei ungewollter Unfruchtbar­keit. Dass ungewollte Unfruchtbarkeit in Österreich nicht gänzlich als Krankheit im me­dizinischen oder psychologischen Sinn anerkannt wird, halte ich für einen Fehler, denn das ist der Grund, warum Versicherungen, sprich Kassen, nur einen Teil und nicht alle Kosten übernehmen. 70 Prozent werden bezahlt, der Rest nicht. Ein Fonds springt ein, der Verträge mit Krankenanstalten hat. Die muss man sich anschauen.

Diese Krankenanstalten im privaten Bereich rühmen sich mit Erfolgsraten pro Paar von 30 Prozent und mehr. Diese 30 Prozent und mehr werden in keiner öffentlichen Kran­kenanstalt, inklusive spezialisierten Universitätskliniken, erreicht. Die Frage muss er­laubt sein: Warum ist das so? Ist das so, weil hier einfach mehr befruchtete Eizellen implantiert werden, die dann in einem hohen Prozentsatz zu Zwillingsgeburten, Dril­lingsgeburten und sogar Vierlingsgeburten führen?

Eine Studie hat ergeben, dass ein hoher Prozentsatz, über 50 Prozent, der Intensivbet­ten auf Neugeborenen-Stationen mit Kindern belegt sind, die Resultat einer künstlichen Befruchtung sind – Mehrlingsgeburten, Frühgeburten und so weiter. (Präsident Neuge­bauer übernimmt den Vorsitz.)

Das kostet 12 Millionen € in der Intensivbehandlung, und es gibt einige ExpertInnen, die sagen, man sollte die Zahl der befruchteten Eizellen verpflichtend reduzieren – eine Frage, bei der der Gesetzgeber einen Schritt gemacht hat.

Wir wollen, dass Frauen sozusagen nicht auf diesen Gnadenakt dieses Fonds ange­wiesen sind, nicht diese Selbstbehalte haben, sondern wenn, dann gestaffelte Selbst­behalte, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer sozialen Staffelung des Selbstbehaltes bei In-vitro-Fertilisation

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des IVF-Fonds-Gesetzes vorzulegen, in der eine soziale Staffelung des Selbstbehaltes bei IVF verankert ist.“

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Einen Satz noch zu gewollten und ungewollten Geburten: Der Oberste Sanitätsrat – immerhin nicht irgendeine Behörde in Österreich – hat die „Pille danach“ als medizi­nisch unbedenklich eingestuft, in ihrem Risiko auf jeden Fall wesentlich geringer als eine medikamentöse oder chirurgische Unterbrechung einer Schwangerschaft. – Das sollte man sich bei der Debatte schon vor Augen halten.

Ich glaube, dass private Krankenanstalten genauso wie öffentliche mehr Rechenschaft ablegen und Qualitäts- und Sicherheitskriterien erbringen und öffentlich machen sol­len – zumindest dem Ressort gegenüber. Das heißt: Wir fordern, dass die vertraglichen Krankenanstalten, die In-vitro-Fertilisation durchführen können, auch eine sogenannte Baby-Take-Home-Rate berichten und offenlegen, in wie vielen Fällen es zu wirklichen Geburten gekommen ist, und nicht nur auf ein Ultraschallbildchen verweisen, das kein zweiter und dritter Mensch gesehen hat.

Daher bringen wir folgenden Antrag ein:

 


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