Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 172

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schwieriger zu erzielen ist, aber gerade deswegen sollte man den Paaren die Möglich­keit geben, auch in höherem Alter diese Chance wahrzunehmen, um Nachwuchs zu bekommen.

Die Bedingungen, die an die Bewilligung des Zuschusses für die In-vitro-Fertilisation geknüpft sind, sind so umfassend, dass die Erhöhung des Alters für Bezugsberechtigte finanziell nicht ins Gewicht fallen wird. Wir stimmen dem Antrag zu, um auch älteren Menschen und älteren Paaren die Möglichkeit zu geben, sich den Kinderwunsch zu er­füllen. (Beifall beim BZÖ.)

16.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasin­ger. – Bitte.

 


16.55.25

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Belakowitsch, ich bin absolut nicht Ihrer Meinung! Sie sind Ärztin, ich bin Arzt, Herr Dr. Spadiut ist Tierarzt – wir alle drei sind der Meinung, Biologie ändert sich nicht von heute auf morgen. Und wenn Sie sa­gen, man soll Frauen bis zum 43. Lebensjahr die Versuche zahlen, dann sage ich Ih­nen, ab dem 40. Lebensjahr sinkt die Erfolgschance.

Ich habe damals das Gesetz verursacht, und ich bin stolz auf dieses Gesetz, denn laut den neuesten Zahlen werden 1 756 Kinder pro Jahr dadurch gefördert, dass sie über­haupt auf die Welt kommen können. Ich finde, darauf können wir stolz sein. Das Ge­setz ist ein voller Erfolg. Erstens ist es billiger für die betroffenen Ehepaare, und zwei­tens unterliegt es einer Qualitätskontrolle. Das finde ich sehr positiv, und das sollten wir einmal erwähnen.

Liebe Kollegin, Ihre Argumentation ist völlig falsch! Wenn Sie immer wieder darauf hin­weisen, dass die Frauen heute später Karriere machen, ein anderes Pensionsalter oder eine längere Ausbildungsdauer haben, dann hat das bitte nichts mit Biologie zu tun! Wenn uns die führenden Hormonforscher, Gynäkologen – egal, welche Experten uns da beraten haben – gesagt haben, ab dem 40. Lebensjahr sinkt die Erfolgsrate ziemlich rasch, dann müssen wir das eben zur Kenntnis nehmen!

Das ist ja auch keine Ideologiefrage, sondern es geht ganz simpel um die Frage: Ist es vertretbar, viele öffentliche Mittel einzusetzen? Das war ein großer Streit damals, ob wir das überhaupt machen sollen. Darum hat es diesen 30-prozentigen Selbstbehalt gegeben. Es geht um die Frage: Ab wann ist der Mitteleinsatz nicht mehr vertretbar? Das, gebe ich zu, ist eine unscharfe Frage, aber wenn die Experten sagen, 40 ist es, dann ist es 40. Da kann ich dann nicht als Parlamentarier sagen, ich kümmere mich nicht darum, denn dann brauche ich in Zukunft keine Experten mehr zu fragen, weil sie sich nicht mehr fragen lassen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grü­newald. – Bitte.

 


16.57.46

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Das ist kein einfaches Gesetz, und Krankenanstalten mit Verträgen zur In-vitro-Befruchtung sind keine Robinson-Clubs. Man muss sich schon überlegen, welche Belastung Frauen da auf sich nehmen. Die Begründung, dass es so etwas überhaupt gibt, ist teilweise seltsam anmutend.

Die Geburtenraten pro Paar sind in den letzten 20, 30 Jahren von drei Kindern auf 1,5 gesunken. Manche meinen, der Staat war nur deshalb zu animieren, hier unterstützend


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