Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 171

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Problem. Wir wissen sehr genau – und daran hat sich in den letzten Jahren nichts ge­ändert –, dass die Erfolgsraten bei Frauen über 40 bei In-vitro-Fertilisation massiv und rapide geringer werden. Wir wissen auch, dass sogar dann, wenn eine erfolgreiche Schwangerschaft zustande kommt, die Abortusrate extrem steigt. Ich bin mir nicht si­cher, ob das den Paaren und speziell den Frauen zuzumuten ist, sich noch zwei Jahre länger diesem Druck auszusetzen.

Abgesehen davon: Sie sind ja immer diejenigen, die die Grenzen am liebsten abschot­ten würden. Ich frage mich, wie Sie es dann argumentieren, dass dann, wenn wir das Alter im Alleingang erhöhen würden ... (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das stimmt ja nicht! Informieren Sie sich doch! Sie haben ja überhaupt keine Ahnung!) Wir wären da im Vergleich mit unseren Nachbarstaaten im totalen Alleingang. Die einzigen Län­der, die höhere Altersgrenzen haben, sofern sie überhaupt IVF öffentlich fördern, sind Belgien und Frankreich. Deutschland und Italien zum Beispiel haben ebenfalls eine 40-Jahres-Grenze. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie dann sofort schreien würden: Sau­erei! Da kommen jetzt irgendwelche Fremden nach Österreich und wollen sich mit un­serem Geld IVF sponsern lassen!

Wenn Sie, wie Sie das im Ausschuss behauptet haben, wirklich glauben, dass man das ganz einfach lösen kann, indem man die Förderung an einen österreichischen Hauptwohnsitz koppeln kann, dann haben Sie, mit Verlaub, die Europäische Union nicht verstanden. (Beifall bei der SPÖ.)

16.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.52.34

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Erfahrungen in der Vollziehung des IVF-Gesetzes haben ge­zeigt, dass Nachbesserungen, Klarstellungen erforderlich sind. Es besteht keine Mel­depflicht über den Ausgang der vom Fonds mitfinanzierten IVF-Versuche. Der Kosten­faktor Arzneimittel bedarf einer Überarbeitung. Es besteht aus datenschutzrechtlicher Sicht Nachbesserungsbedarf beim IVF-Register.

In dieser Novelle sollen also Nachbesserungen erfolgen und Klarstellungen getroffen werden. Es ist zu begrüßen, dass damit Regelungen bezüglich der Abgabe von Arznei­mitteln getroffen werden sowie die Überarbeitung des IVF-Registers aus datenschutz­rechtlicher Sicht vorgenommen wird.

Über die Meldepflicht der Paare kann man geteilter Meinung sein. Es besteht zwar si­cher keine andere Möglichkeit, um Erfolg oder Misserfolg zu erfassen, aber wozu dient die Erfassung? Einzig und allein statistischen Zwecken. Sie wird wohl keinen Einfluss auf den Erfolg oder Misserfolg einer Fertilisation haben. Dass Paare bei einer erfolg­reichen IVF kein Problem mit der Meldung haben, steht außer Zweifel. Bei Misserfolg kann es aber sehr wohl zu psychischen Belastungen kommen. Und ob man aus Grün­den statistischer Erfassung diese Belastungen in Kauf nehmen soll, darüber lässt sich diskutieren.

Die anfallenden Nebenkosten sind negativ zu beurteilen, insbesondere, wo der Fami­lienlastenausgleichsfonds einen Teil dieser Kosten übernehmen soll. Der FLAF ist schon so stark belastet, dass er damit wohl bald seine Grenzen erreicht haben wird.

Dem Antrag der Kollegin Belakowitsch-Jenewein werden wir zustimmen. Da bei Frau­en der berechtigte Wunsch nach Ausbildung und Karriere gestiegen ist, entschließen sich Frauen immer später, Kinder zu bekommen. Es ist richtig, dass, wie Kollege Ra­singer oder Kollegin Bayr gesagt hat, der Erfolg mit fortgeschrittenem Alter immer


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