Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 217

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19.13.53

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Am 3. Dezember, also vorige Woche, war der In­ternationale Tag der Menschen mit Behinderungen, und rund um diesen Tag hat es eine Reihe von Veranstaltungen für deren Anliegen gegeben.

Es ging vor allem darum, dass behinderte Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an allen Lebensbereichen in unserer Gesellschaft haben möchten, und auch, dass sie ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Es wurde aufgezeigt, dass die Behindertenpolitik eine Querschnittsmaterie ist, die alle Lebensbereiche und Politikfelder umfasst – und meiner Ansicht nach auch umfassen muss.

Österreich hat mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das am 1. Jän­ner 2006 in Kraft getreten ist, eine gute Grundlage für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ge­schaffen. Sie wissen, damals wurde definiert, was unter „Behinderung“ zu verstehen ist, und es wurde festgehalten, was unter „Diskriminierung“ verstanden werden soll. Es wurden Rechtsfolgen festgelegt, dass diskriminierte Personen Schadenersatz erhal­ten, dass diesem ein Schlichtungsverfahren vorausgehen muss. Das Gesetz enthält auch eine Regelung zur Beweislast, und es besteht die Möglichkeit, dass die ÖAR eine Verbandsklage vorschlägt.

Damals, am 1. Jänner 2006, wurde gleichzeitig die Gebärdensprache in der österrei­chischen Verfassung verankert; im Behinderteneinstellungsgesetz wurde ein Diskrimi­nierungsverbot in der Arbeitswelt eingeführt.

Gleichzeitig mit diesem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wurde die Zusam­mensetzung des Bundesbehindertenbeirates verändert; der Bundesbehindertenanwalt begann damals seine Arbeit. Die ÖAR hat damals dieses Gesetz als Best-Practice-Bei­spiel für Europa bezeichnet.

Das sind schöne Erfolge, die man in der Behindertenpolitik vorweisen kann. Ich mache aber auch kein Geheimnis daraus, dass es in der Behindertenpolitik ständig Weiter­entwicklungen geben muss, damit diese gesellschaftspolitische Aufgabe auch best­möglich erreicht werden kann, damit die Teilhabe tatsächlich erreicht werden kann.

Ich bin daher sehr froh darüber, dass wir einen Fünf-Parteien-Antrag im Sozialaus­schuss beschließen konnten, der die Evaluierung des Bundes-Behindertengleichstel­lungsgesetzes zum Inhalt hat. Ich möchte mich bei allen Parteien, bei allen Kolleginnen und Kollegen dafür bedanken, dass es in dieser Materie sehr oft eine Konsensmaterie ist. Ich denke, wir beweisen damit aus dem Parlament den behinderten Personen und auch den Organisationen, dass wir ihre Anliegen vor die Parteipolitik stellen. Ich bin überzeugt davon, dass das der beste Beitrag ist für Menschen mit Behinderungen auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben und zur Teilhabe an unserer Gesell­schaft. (Beifall bei der SPÖ.)

19.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. 2 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.16.56

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Betreffend die Evaluierung des Bundes-Behinder­tengleichstellungsgesetzes hat meine Vorrednerin bereits viel ausgeführt und darauf hingewiesen, dass es bei diesem sehr sensiblen Thema natürlich auch darum geht, al­les gemeinsam zu unternehmen, dass Menschen mit Behinderungen die bestmögli­chen Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben erhalten.

 


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