Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 218

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Daher bin ich sehr froh darüber – ich möchte mich ebenfalls dafür bedanken –, dass es gelungen ist, wenigstens bei dieser Gesetzesmaterie einen Fünf-Parteien-Antrag heute beschließen zu können, der im Grundsatz Verbesserungen für Menschen mit Behinde­rungen bringen soll.

Wie schon vorhin ausgeführt, wird ein Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt durchgeführt, es soll die Möglichkeit der Verbandsklage eingeräumt werden, es soll Übergangsfristen im Bereich Bauen und Verkehr geben sowie die mögliche Erweite­rung des Rechtsschutzinstrumentariums – und die Institution der Behindertenanwalt­schaft soll weiterhin gestärkt werden.

Diese Evaluierung ist, glaube ich, ein weiterer richtiger Schritt, dass wir jetzt guten Ge­wissens auch diese Fünf-Parteien-Einigung beschließen können. Ich ersuche daher nicht nur um Zustimmung, sondern auch darum, mitzuhelfen, dass dieses Gesetz letzt­endlich von uns gemeinsam gelebt wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

19.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belako­witsch-Jenewein. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.18.42

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon meine Vorredner ge­sagt haben, handelt es sich dabei um eine Fünf-Parteien-Materie. Ich möchte aber schon daran erinnern, dass wir in Wahrheit seit drei Jahren um dieses Gesetz kämp­fen, denn immerhin war schon im Regierungsübereinkommen vom Jänner 2007 davon die Rede, dass es zu einer Evaluierung und auch zu einer Weiterentwicklung der Be­hindertenanwaltschaft kommen soll. Es bedurfte eines Entschließungsantrags des frei­heitlichen Abgeordneten Hofer, dass Sie sich wieder dieses Themas erinnern. Das schmälert allerdings nicht meine Freude.

Ein bisschen wird meine Freude aber schon geschmälert, wenn man immer wieder von Experten hört, dass die Kompetenzen dieser Behindertenanwaltschaft nicht ausrei­chend sind beziehungsweise ausgebaut werden sollten. Das wäre also schon noch ein weiterer, wichtiger Schritt in diese Richtung.

Etwas, das dem Ganzen manchmal einen fahlen Beigeschmack gibt: Sie wissen, dass die Ära Haupt ausläuft, und es wird jetzt schon hinter den Kulissen gestritten, wer die­sen Posten besetzen soll. Es wird nicht darum gestritten, wer die beste Person ist, es wird nur um die Farbe gestritten – ob Rot oder Schwarz. Das ist eigentlich sehr traurig, und das hat sich die Behindertenpolitik in Österreich nicht verdient. – Danke. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

19.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.20.07

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz soll jetzt einer wissen­schaftlichen Studie unterzogen und evaluiert werden – etwas, was Ihr Vorgänger, Herr Minister Hundstorfer, nämlich Herr Bundesminister Buchinger, zwar angekündigt, aber nie umgesetzt hat. Meiner Überzeugung nach ist es wichtig, dass jene Menschen, die es im Leben nicht so leicht haben, von ihren Schwierigkeiten befreit werden. Nach wie vor ist es nämlich so, dass sich viele private Krankenversicherungen weigern, mit die­sen Menschen Personenversicherungen überhaupt abzuschließen.

 


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