Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 219

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Deswegen geht es um eine Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft. Das ist mir wichtig. Und es wird auf jeden Fall, wenn jetzt ein Nachfolger von Mag. Herbert Haupt – der das, glaube ich, bisher in vorbildlicher Weise gehandhabt hat (Beifall beim BZÖ) – diese Funktion übernimmt, jeder, der sich darum beworben hat und mit 1. Jän­ner 2010 bestellt werden soll, große Fußstapfen vorfinden, in die er treten wird müs­sen, wenn er diese Aufgabe ebenfalls so erfüllen will, wie es Herr Mag. Herbert Haupt gemacht hat, der ja selbst ein Betroffener war.

Ich wünsche mir als Behindertenanwalt, Herr Bundesminister, sehr geehrte Damen und Herren, auch in Zukunft einen selbst Betroffenen, denn ein solcher ist glaubwürdiger und kann die Dinge viel besser einschätzen für jene Menschen, die es im Leben sonst nicht so leicht haben. (Beifall beim BZÖ.)

19.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.21.54

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Ho­hes Haus! Zum Thema Behindertenanwaltschaft: Die Rolle eines Behindertenanwal­tes ist es, dass er sozusagen ein wichtiges Instrument für uns ist, und seine Arbeit hat gezeigt, dass viele Menschen – das sind die Ergebnisse, die er uns auch mitgeteilt hat – noch sehr wenig Bewusstsein über das Thema Behinderung haben, nämlich ganz besonders, was die Bedürfnisse behinderter Menschen anlangt. Und auf der an­deren Seite wissen die Betroffenen selbst, Menschen mit Behinderungen, nicht, was ih­re Rechte sind.

Das heißt, die Aufgaben des Behindertenanwaltes waren und sind es, diese Erfahrun­gen und Erkenntnisse einzusammeln, diese auch vorzulegen und in Form von Empfeh­lungen uns hier weiterzugeben. Das ist so weit eine gute Sache, aber – und das wis­sen Sie – es ist nur eine Empfehlung, und wir brauchen jetzt die Umsetzungen dazu.

Die Evaluation ist eine gute Sache, sie hat das Ziel – und wir wollen das auch –, dem Behindertenanwalt mehr Kompetenzen zu geben, ihn in seiner Arbeit zu unterstützen. Und diese Erfahrungen, die wir aber jetzt vorgelegt bekommen, sind wichtig. Das soll nicht nur eine schöne Geschichte sein und die lesen wir uns jetzt einmal durch, son­dern es geht darum, dass wir das auch wirklich umsetzen.

Die Tätigkeit von Herrn Mag. Haupt ist, wie wir wissen, bald zu Ende, und ich möchte gerade in Bezug auf seine Tätigkeit einen Punkt herauspicken. Es geht um das Bun­des-Behindertengleichstellungsgesetz. Herr Mag. Haupt selbst sagt, dass dieses Gesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war, aber er sagt genauso, dass dieses Gesetz die Barrieren nicht abbaut. Das, was wir jetzt brauchen, sind Vollzugs­gesetze – das ist auch seine Meinung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie beim BZÖ.) Das sollte Ziel für 2010 sein.

Ich möchte mich bei Herrn Mag. Haupt wirklich aufs Innigste bedanken, bedanken für seine gute Arbeit (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und beim BZÖ – Abg. Ing. Westenthaler: Da müsste man ihn eigentlich wiederbestellen!), und ich hoffe, dass die Person, die in Zukunft dieses Amt übernehmen wird, die Anliegen von Men­schen mit Behinderungen wirklich gut überlegt und auch entsprechend umsetzt. Ein Appell an Sie, Herr Minister! – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von BZÖ und ÖVP.)

19.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite