Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 224

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Meine Damen und Herren, meine Position ist bekannt; ich habe sie im Justizausschuss dargelegt. Ich brauche mir von niemandem etwas vorschreiben zu lassen. Wenn ich gleichzeitig einen jungen Angeklagten zu vertreten habe, dessen Hauptverhandlungs­termin nicht verschoben wird, dann weiß ich auch, was ich zu tun habe, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

So, ergänzend zu dieser Klarstellung jetzt die Kommentierung der Ausführungen des Kollegen Wittmann: Von einem Sozialdemokraten hätte ich mir erwartet, dass er hier herausgeht und den Zusammenhang zwischen der Bedrohung von Kinderrechten und Armut, zwischen sozialer Lage der Familien und Kinderrechten erkennt. Es nützen die schönsten Kinderrechte in der Verfassung nichts, wenn sie mit Gesetzesvorbehalt ver­sehen werden und gleichzeitig gegen die Armut der Familien nichts getan wird, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist der zentrale Punkt, und um den sollten Sie sich kümmern! Es ist geradezu auf­fällig, dass ausgerechnet jener Teil aus der UN-Konvention ... (Abg. Dr. Wittmann: Herr Scheibner hat ...!) – Nicht auf den Herbert Scheibner ausreden! (Abg. Dr. Witt­mann: Herbert Scheibner! Kennen Sie den?) Noch einmal: Als Vater von sechs Kin­dern brauche ich Ihre „Kinderrechtsverfassung“ nicht, damit ich weiß, wie ich sie erzie­hen muss! (Beifall beim BZÖ.)

Aber, meine Damen und Herren, Hunderttausende alleinerziehende Mütter bräuchten eine andere soziale Absicherung, damit sie überhaupt Kinderrechte haben können! Es nützt doch alles nichts, wenn das Geld dafür nicht vorhanden ist, und da stehen Sie mit Ihrer Sozialpolitik leider nicht zur Verfügung. Daher ist es verräterisch, Herr Kollege Wittmann, dass ausgerechnet die Armutsbekämpfung nicht bei den Kinderrechten dabei ist, die Sie vorgeschlagen haben, obwohl das in der Konvention ausdrücklich vorgesehen ist – einer, wenn nicht sogar der Hauptgrund für die Zurückverweisung. – Letzter Grund, politischer Natur: Das, was Sie vorlegen, ist mit so viel Gesetzesvorbe­halt versehen, dass es im Grunde niemandem auffällt, wenn es nicht kommt – nieman­dem! Es ist eine Alibi-Aktion nach 20 Jahren, mehr nicht. Sie brauchen für Ihre Alibiak­tionen 20 Jahre.

Der Punkt ist ein anderer: Sie haben bei der Einrichtung eines Untersuchungsaus­schusses die Fehlkalkulation begangen, dass Sie geglaubt haben, das richtet sich ge­gen die Opposition. Sie beide haben geglaubt: Da zerfleischen wir die Opposition! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Jetzt aber haben Sie gemerkt, dass Schwarz halstief drinnen steckt und die Sozialisten mindestens bis zum Bauchnabel, und jetzt sind Sie draufgekommen, dass dieser Ausschuss abzuwürgen ist.

Die zweite Fehlkalkulation war, dass Sie geglaubt haben, die Opposition sei in dieser Frage nicht geschlossen. Sie haben geglaubt, dass Grüne, Freiheitliche und BZÖ auf­grund ihrer ideologischen Differenzen nicht durchhalten würden. Sie aber haben es fer­tiggebracht – und da sieht man erst, wie sehr Sie sich verschätzt haben –, die Opposi­tionsparteien über alle ideologischen Unterschiede hinweg zusammenzuschweißen. Ich gratuliere Ihnen dazu!

Glauben Sie nur ja nicht, dass Sie Kinderrechte gegen das engagierte Verteidigen der Rechte dieses Parlamentes ausspielen können, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ, FPÖ und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Heinzl.) Das ist eine Fehlkalkulation! Das werden Sie mit uns nicht durchziehen können!

Glauben Sie auch nicht, dass die Menschen so dumm sind, dass sie das nicht durch­schaut haben, meine Damen und Herren! Wir werden daher heute sowohl dem Antrag der Grünen zustimmen, was die volle Umsetzung der Konvention anlangt, als auch der Rückverweisung, weil das zunächst vorher im Ausschuss beraten werden muss. Die


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