Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 236

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesverfassungsge­setzes, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern erlassen wird, in 528 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen An­zahl der Abgeordneten fest.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Da dieses Verlangen von 20 Abge­ordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe da­her so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten­pulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entwurf eines Bundesverfassungsgeset­zes, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern erlassen wird, stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr den Herrn Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Na­mensaufruf zu beginnen. Er wird dann von Kollegin Lohfeyer abgelöst. – Bitte.

(Über Namensaufruf durch den Schriftführer Zanger beziehungsweise durch die Schriftführerin Mag. Lohfeyer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

20.20.01

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Danke. Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht des Schriftführers und der Schriftführerin die Stimmenauszählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenauszählung vor. – Die Sitzung wird
um 20.24 Uhr unterbrochen und um 20.32 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 168; davon „Ja“-Stimmen 100; „Nein“-Stimmen 68.

Der vorliegende Gesetzentwurf wurde nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. (Oje-Rufe beim BZÖ.)

Es liegt somit kein Gesetzesbeschluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung vor. (Beifall und Bravorufe beim BZÖ.)

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite