Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 235

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Sie haben heute eines gemerkt: Zum ersten Mal hat Ihre Ministerblockade und Kon­trollblockade Konsequenzen. Sie kommen nicht mehr durch! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie haben heute Verfassungsgesetz-Abstimmungsniederlagen erlebt, die ein Vorgeschmack sind auf ein künftiges Parlament. Das ist keine Drohung, sondern das ist ein Wunsch für die Zukunft. Sie lernen jetzt zum ersten Mal ein lebendiges Parla­ment kennen, das sich zur Wehr setzen will und zur Wehr setzen kann, wenn eine
26-Prozent-Partei glaubt, diesem Parlament alles diktieren zu können. (Abg. Dr. Sonn­berger: 35 Prozent! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Diese Zeiten, Herr Kollege Kopf, Herr Kollege Schüssel und so weiter, sind in diesem Haus vorbei! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Ab jetzt gibt es hier ein Parlament auf Augenhöhe, ein Parlament, das sich von den Regierungsparteien nichts mehr bieten lässt, ein Parlament, das sich deutlich vom Zu­stand der SPÖ unterscheidet!

Und meine letzte Hoffnung, die ich jetzt äußern will, ist: Auch die SPÖ hat eine Chance, an diesem neuen Parlament zu genesen. Und mit diesem Genesungswunsch möchte ich meine kurzen Ausführungen beschließen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neugebauer: Hatschi! Dass ihr nicht einen Schnupfen kriegt!)

20.14

20.14.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Zunächst ist über die vorliegenden Rückverweisungsanträge abzustimmen.

Betreffend den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem ein Bundesverfas­sungsgesetz über die Rechte von Kindern erlassen wird, in 528 der Beilagen liegen ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Bucher, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, diesen Gesetzentwurf in 528 der Beilagen nochmals an den Verfassungsausschuss zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Somit abgelehnt.

Hinsichtlich der Petition 19/PET liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Bucher, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen vor.

Wer dem Antrag, die Petition 19/PET nochmals an den Verfassungsausschuss zu ver­weisen, die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist die Min­derheit. Somit abgelehnt.

Schließlich liegt hinsichtlich des Antrages 65/A(E) ein Rückverweisungsantrag der Ab­geordneten Bucher, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Antrag 65/A(E) nochmals an den Verfas­sungsausschuss zu verweisen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Auch das ist die Minderheit. Somit abgelehnt.

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Wie in der Tagesordnung vorgesehen, gelangen wir nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

 


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